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Altes Auto - weg mit wenig Sorgen

Nicht jedes Autoleben endet schlagartig, beispielsweise nach einem nicht mehr reparablen Unfall. Manches Auto gammelt vor sich hin, bis irgendwann die Hauptuntersuchung dazu zwingt, das Fahrzeug stillzulegen. In unserer Bildergalerie Schrottautos haben unsere Leser interessante Beispiele dokumentiert. Am Ende solcher Szenarien steht die Frage, wie man alte Autos richtig entsorgt. Und daraus entstehen neue Fragen. Wir haben da einige Lösungen.

Romantisch, aber gut getarnt: Bulli im Endlager

 ©Bulli-Community

Auch als engagierter Fotokünstler soll man stille Ecken im Wald oder auf Wiesen nicht als Endlager missbrauchen. Denn Altfahrzeuge enthalten in der Regel umweltgefährdende Substanzen wie Bremsflüssigkeiten, Motoren- und Getriebeöle, fluorierte Treibhausgase in Klimaanlagen und Blei in Batterien, die nicht in die Umwelt gelangen dürfen, wie das Umweltbundesamt betont. Deshalb muss eine korrekte Autoentsorgung sicherstellen, dass eine Gefährdung der Umwelt durch das Altfahrzeug ausgeschlossen ist. In jüngeren Fahrzeugen finden sich zudem oft Lithium-Ionen-Akkus als Bordnetzbatterien oder in Elektrofahrzeugen als Traktions-Batterien. Diese Energiespeicher sind leicht brennbar und daher fachkundig zu demontieren.

Darüber hinaus bestehen Autos aus wertvollen metallischen Rohstoffen, die wiederverwertet werden können: wie Stahl, Kupfer, Leichtmetalle und Edelmetalle. Sie machen rund zwei Drittel einer Autokarosse aus. Zudem sind in und an Kraftfahrzeugen Materialien wie Glas, Gummi und Kunststoffe verbaut, die ebenfalls recycelbar sind. Diese Stoffe wiederzuverwerten bedeutet aktive Ressourcenschonung.

 So weit, so gut – doch eine ordnungsgemäße Entsorgung kann auch Probleme – und vor allem diverse Kosten bedeuten. Grundsätzlich ist es ratsam, sich an einen entsprechend zertifizierten Fachbetrieb zu wenden, wie etwa einen Wertstoffhof.

Gute Frage - vielleicht auch die Lösung

 ©Goslar

Zurück an den Hersteller

Alternativ kann man das Fahrzeug auch an seinen Hersteller zurückgeben. Denn der ist nach der europäischen Altfahrzeug-Verordnungverpflichtet, alle von ihm produzierten Autos kostenlos zurückzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Als Ansprechpartner fungieren in solchen Fällen die jeweiligen Vertragshändler. Wer eine dieser Möglichkeiten nutzt, macht sicher nichts falsch. Zumal weder dieser noch der Hersteller dabei abkassieren dürfen.

Dagegen berechnet eine Autoverwertung für ihre Entsorgungsdienstleistungen meist um die 100 Euro. Bei Abholung des zu verschrottenden Fahrzeugs durch den Entsorger addieren sich hierfür weitere Gebühren. Wenn das Auto jedoch noch einen Restwert aufweist – sprich über diverse wiederverwendbare Bauteile verfügt, die möglicherweise einen guten Marktwert haben –, dann lässt sich mit etwas Verhandlungsgeschick für den „Alten“ sogar noch etwas für die eigene Geldbörse herausschlagen. Am besten fragt man in mehreren Betrieben nach einem entsprechenden Angebot.

Diese Angaben gelten übrigens nur für sogenannte Altautos. Darunter versteht der Gesetzgeber Fahrzeuge, die tatsächlich nicht mehr fahrtüchtig sind. Ein defekter Reifen oder eine gesprungene Scheibe machen ein Fahrzeug noch nicht zu einem Altauto. Ein Altfahrzeug, dem wesentliche Bauteile oder Komponenten fehlen – wie etwa Antrieb, Karosserieteile, Fahrwerk, Katalysator, elektronische Steuergeräte etc. – muss übrigens nicht vom Hersteller kostenlos zurückgenommen und entsorgt werden, wie der ADAC betont. Vielmehr kann für die Verschrottung einer solchen „Ruine“ eine Gebühr verlangt werden.

Für die Autoverwertung haben Autohersteller und Importeure zusammen ein Rücknahme-System aufgebaut: Es nennt sich GESA – Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge. Dorthin wendet sich, wer sein Auto entsorgen lassen will. Meist werden solche Fahrzeuge dann am angegebenen Standort abgeholt und gesammelt zu einem zertifizierten Fachbetrieb gefahren, der sie verschrottet. Der Fahrzeugbesitzer bekommt als Bestätigung für diese korrekte Entsorgung einen sogenannten gesetzlichen Verwertungsnachweis. Damit kann er dann sein Auto bei der zuständigen Zulassungsbehörde endgültig stilllegen lassen.

 

von Ernst Bauer