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An der Ampel: Das muss man als Verkehrsteilnehmer wissen

Bei Rot stehen, bei Grün gehen oder fahren. Simpel, oder? Ganz so einfach ist es aber an der Ampel nicht. Der ACE gibt Tipps.

 ©ACE M. Bachmann

Bei Rot bleibt man stehen, bei Grün darf man gehen – das Prinzip der Ampel ist kinderleicht – zumindest in der Theorie. In der Praxis ergeben sich immer wieder Situationen im Umgang mit den sogenannten Lichtzeichenanlagen, die komplizierter beziehungsweise weniger geläufig sind. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, erläutert, was Verkehrsteilnehmende an der Ampel beachten müssen.
 
Vorrang vor Verkehrsschildern

Gegenüber Verkehrszeichen haben Lichtzeichen Vorrang. Ebenso sind die allgemeinen Vorfahrtsregeln aufgehoben, wenn es eine funktionstüchtige Ampel gibt. Fallen die Lichtzeichen aus, gelten wiederum die vorhandenen Schilder und Fahrbahnmarkierungen beziehungsweise die Regel „rechts vor links“.

Der grüne Blechpfeil stellt eine Ausnahme dar: Das Verkehrszeichen ist auch dann zu beachten, wenn eine Ampel vorhanden ist. Rechtsabbiegen ist hier auch bei roter Ampel erlaubt, aber nur nach einem vollständigen Halt und mit Beachtung des Querverkehrs. Wird vor dem Abbiegen nicht angehalten, kann dies mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie einem Punkt in Flensburg geahndet werden – dies gilt für alle Verkehrsmittel. Der grüne Rechtsabbiegepfeil mit einem Fahrradsymbol gilt wiederum nur für Radfahrende. ACE-Hinweis: Handelt es sich bei dem grünen Pfeil um ein Lichtzeichen und kein Schild, wird ohne vorherigen Stopp rechts abgebogen.
 
Auch bei Grün gilt Sorgfaltspflicht

Eine grüne Ampel ist keine grundsätzliche Aufforderung, loszufahren. Vielmehr erlaubt sie die Weiterfahrt unter bestimmten Bedingungen: Kein Lichtzeichen entbindet von der allgemeinen Sorgfaltspflicht. Es muss also auch bei Grün darauf geachtet werden, dass niemand gefährdet wird. Befinden sich Fußgänger auf der Kreuzung, darf auch bei Grün nicht gefahren werden. Zudem darf auch bei Grün bei stockendem Verkehr nicht in eine Kreuzung eingefahren werden, wenn dort gewartet werden muss und das Fahrzeug ein Verkehrshindernis darstellen könnte. Wird der Verkehr bei Grün grundlos aufgehalten, kann hingegen ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro drohen.
 
Gelblichtverstoß

Was viele nicht wissen: Die gelbe Ampel bedeutet Anhalten. Es gilt, vor der Kreuzung auf das nächste Ampelzeichen zu warten. Gas zu geben, wenn die grüne Ampel auf Gelb umspringt, ist im Normalfall also nicht erlaubt. Eine gelbe Ampel darf mit dem Auto nur dann überfahren werden, wenn es nicht gefahrlos möglich ist anzuhalten. Gelblichtverstoße werden in der Regel nicht von Blitzern erfasst. Wer das Gelblicht nicht beachtet und weiterfährt, obwohl eine Bremsung ungefährlich gewesen wäre, muss jedoch mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen.
 
Rotlichtverstoß

Wer mit dem Auto über Rot fährt, begeht einen Rotlichtverstoß. Die Konsequenzen hängen vor allem davon ab, wie lange die Ampel bereits rot war und ob eine Gefährdung oder eine Sachbeschädigung vorliegt. Mit einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg muss bei einem einfachen Rotlichtverstoß mindestens gerechnet werden: Wenn die Lichtzeichenanlage beim Überfahren bis zu einer Sekunde auf Rot stand. Bei über einer Sekunde liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor. Dieser zieht mindestens ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot nach sich. Wurden andere Verkehrsteilnehmende gefährdet oder kam es gar zu einem Unfall, fallen die Geldstrafen höher aus. Wichtig: Um im Notfall für Einsatzfahrzeuge freie Bahn zu schaffen, ist das Überfahren von Rotlicht möglich, vorausgesetzt andere Verkehrsteilnehmende werden dadurch nicht gefährdet.

Bei Radfahrern wird ebenso wie beim motorisierten Verkehr zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden. Ob das Lichtzeichen einer speziellen Ampel für Radfahrende oder das stattdessen gültige normale Ampelsignal nicht beachtet wurde, spielt dabei keine Rolle. Beim einfachen Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad wird ein Bußgeld in Höhe von mindestens 60 Euro fällig. Zeigt die Ampel schon länger rot, kostet der qualifizierte Rotlichtverstoß mindestens 100 Euro. Bei Gefährdung oder Unfall gibt es auch für Radfahrende strengere Strafen.

Zu Fuß zahlt man in der Regel fünf Euro für einen Rotlichtverstoß. Hat das Fehlverhalten allerdings einen Unfall zur Folge, verdoppelt sich das Bußgeld auf 10 Euro. Achtung: Zu Fuß ein paar Meter weiterzugehen, um abseits der Ampel die Straße zu überqueren, ist keine Option. Im direkten Umfeld der Ampel die Straßenseite zu wechseln, birgt vergleichbare Gefahren und kann ebenso als Rotlichtverstoß gewertet werden.
 
Ampelphasen haben Handzeichen-Pendant

Regelt die Verkehrspolizei den Verkehr an einer Kreuzung, haben ihre Anweisungen immer Vorrang. Jede Ampelphase hat dabei ein entsprechendes Handzeichen-Pendant.

Rotphase: Sieht man den Verkehrspolizisten oder die Verkehrspolizistin von vorne oder hinten und es werden beide Arme seitlich ausgestreckt, entspricht das einer roten Ampel.

Wechsel von Rot auf Gelb: Ist er oder sie von vorn zu sehen und streckt nur einen Arm nach oben, bedeutet das: Der Verkehr kann sich auf die Weiterfahrt vorbereiten.

Grünphase: Sobald Verkehrspolizisten oder Verkehrspolizistinnen mit ausgestreckten Armen von der Seite zu sehen sind, darf gefahren werden.

Gelbphase: Ist ein Arm des seitlich stehenden Polizisten beziehungsweise der Polizistin in der Luft, sollte vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen gewartet werden.

von Gerhard Mauerer