Andere Länder, andere Verkehrszeichen
Viele von uns lockt es mit dem Auto im Urlaub ins Ausland. Dort gelten oft andere Verkehrsregeln. Das betrifft auch Verkehrsschilder und Markierungen.
Auch in dieser Saison fahren die meisten Menschen wieder mit dem Auto in den Sommerurlaub. Wer ins Ausland reist, sollte sich aber am besten vorher über die dortigen landestypischen Verkehrsvorschriften informieren. Denn auch wenn in Europa vieles vereinheitlicht ist, gilt immer noch oft die alte Weisheit: Andere Länder, andere Sitten, oder besser gesagt andere Verkehrszeichen und -regeln.
In Dänemark beispielsweise bedeuten weiße Dreiecke auf der Fahrbahn im Kreuzungsbereich „Vorfahrt achten“. Ein gelbes Schild mit rotem Rand weist in Finnland auf den Vorrang des Querverkehrs hin, während in Schweden das gleiche Zeichen ein Durchfahrtsverbot anzeigt. Vor hohem Unfallrisiko warnt in Portugal und den Niederlanden ein dreieckiges Schild mit rotem Rand und einem auf der Seite liegenden Fahrzeug.
Viele europäische Länder markieren mit farbigen Linien oder Flächen am Rand von Gehsteigen Bereiche, in denen Halten oder Parken gestattet ist, oder ein Parkverbot besteht. Gelbe Streifen am äußeren Fahrbahnrand oder an den Randsteinen bedeuten, dass Parken nicht erlaubt ist. So etwa in Griechenland, Frankreich, Irland, Luxemburg und den Niederlanden. Jedes Halten ist durch aufgemalte gelbe Doppellinien untersagt, was auch für einen kurzen Stopp gilt, um nach dem Weg zu fragen.
In Italien bedeuten weiße Linien freies Parken, blaue Linien hingegen stehen für gebührenpflichtiges Parken. Eine gelbe Linie weist auf Parkberechtigung für bestimmte Fahrzeuge hin. Österreich gibt mit blauen Markierungen vor, eine Parkscheibe oder ein Parkschein im Auto aufzulegen. Mit einzelnen gelben Linien an Schweizer Straßen sind Halteverbote ausgewiesen, gelbe Kreuze am Fahrbahnrand bedeuten ein Parkverbot. Kroatien zeigt mit Linien am Straßenrand ebenfalls Parkverbote an. Dänemark verbietet Parken innerhalb eines Bereichs von zehn Metern vor und hinter einer Kreuzung. Ein solcher Abstand gilt in Polen vor und hinter Fußgängerüberwegen.
Schweden kennzeichnet gebührenpflichtige Parkplätze durch Schilder mit der Aufschrift „Avgift“. Steht dort „P-skiva“ ist eine Parkscheibe auszulegen. „Förhyrda platser“ oder „Boende“ bedeutet, dass eine spezielle Parkbewilligung benötigt wird. In manchen Städten darf in bestimmten Zonen an Tagen mit geradem Datum nur auf der Straßenseite mit geraden Hausnummern geparkt werden und umgekehrt („Datumparkering“). Wie in Dänemark ist Parken oder Halten zehn Meter vor jedem Zebrastreifen, Radfahrüberfahrt oder einer Kreuzung verboten.
Weiträumige Parkzonen
Immer mehr europäische Länder richten in den größeren Städten weiträumige Parkzonen ein. Wer diese nicht beachtet, riskiert neben Bußen auch das Abschleppen, warnt der Automobilclub von Deutschland. Da in einem solchen Fall das Fahrzeug vor Ort ausgelöst werden muss, drohen hohe Kosten.
Österreichs Hauptstadt Wien weist seit 1. März 2022 fast das gesamte Stadtgebiet als Kurzparkzone aus. Die Parkdauer ist einheitlich montags bis freitags zwischen 9 und 22 Uhr auf zwei Stunden. Die zu zahlenden Gebühren hat die Stadt Wien zwar nicht angehoben, durch die Ausweitung des Geltungsbereichs wird das „Parkpickerl“ für Viele aber teurer.
Viele touristisch interessante Innenstädte Italiens dürfen mit Kraftfahrzeugen nicht befahren werden: In einer so genannten „Zona a traffico limitato“ (ZTL) ist entweder der Fahrzeugverkehr untersagt oder nur für bestimmte Berechtigte in engen Zeitfenstern möglich. Zu diesen privilegierten Personenkreisen zählen etwa Anwohner, Lieferanten und städtische Dienstleister. Ausnahmegenehmigungen für Touristen können im Einzelfall Hotels und Pensionen in der Zone vorab beantragen. Man sollte die eventuell nötige Parkberechtigung schon zusammen mit der Unterkunft buchen, rät der AvD. Auch Inhaber eines EU-Behindertenausweises können sich vorher über die Homepage der jeweiligen Stadt um eine Ausnahmegenehmigung bemühen.
Ausgeschildert sind die ZTL mit großen Tafeln, die wegen der vielen Informationen über die Ausnahmen und Zeitregelungen unkundige Besucher häufig eher verwirren als aufklären, ob die Weiterfahrt erlaubt ist oder nicht. Die Überwachung erfolgt bei Zonen zumindest in den größeren Städten mit Videokameras, die die Autokennzeichen erfassen und einen Abgleich mit den hinterlegten Ausnahmegenehmigungen ermöglichen. Jede nicht erlaubte Einfahrt wird als einzelner Verstoß geahndet, so dass sich die Bußgelder schnell summieren können. Daneben wird auch das Parken in der Zone geahndet, wenn keine Einfahrtberechtigung bestand.
Die kroatische Stadt Zagreb hat ihr Gebiet in vier Parkzonen unterteilt. Dabei wird in einem Teil dieser Gebiete die Parkzeit begrenzt, in anderen oder Teilen von Zonen gilt ein spezielles Parkgebührensystem. Bei Überschreitung der maximalen Parkdauer oder Nichtzahlen der Gebühren sind Bußgelder fällig. Sowohl die Ausstellung von Parkberechtigungen als auch die Bezahlung ist online möglich. Jeder Zahlungsbeleg muss aufbewahrt werden. Der Betreiber der Parkraumbewirtschaftung verlangt das vom Nutzer als Nachweis für die Bezahlung des Parkens. Weitere Erläuterungen sind auf der Homepage von Zagrebparking zu finden.
Kopenhagen (Dänemark) hat das Parken in weiten Teilen der Stadt von montags bis samstags gebührenpflichtig gemacht. Es gibt auch an ausgeschilderten Stellen Kurzparkzonen, die mit ausgelegter Parkscheibe benutzt werden dürfen. Lediglich von samstags, 17 Uhr, bis montags, 8 Uhr, darf ein Fahrzeug gratis im Stadtgebiet abgestellt werden.
Umweltzonen
Beschränkt mit dem Auto zugänglich sind viele Städte im benachbarten Ausland auch aus Umweltschutzgründen. So dürfen nach Paris und Straßburg dauerhaft, und in andere französische Städte bei Überschreitung bestimmter Grenzwerte nur Kraftfahrzeuge einfahren, die eine so genannte „CritAir“-Plakette tragen. Sie kann für 4,51 Euro bestellt werden und wird auch nach Deutschland verschickt. Die jeweils geltenden Zufahrtsbeschränkungen sind durch Beschilderung und durch elektronische Anzeigen vor Ort ausgewiesen.
In Brüssel und Antwerpen müssen Autotouristen ebenfalls auf Einschränkungen achten. Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0 bis Euro 4 sowie Benziner mit Euro 0 oder Euro 1 dürfen nicht in die Stadt. Kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung sind möglich.
Die Fahrt in das Stadtzentrum von Madrid ist nur mit der spanischen Umweltplakette „Destintivo Ambiental“ erlaubt. Sie ist aber aktuell nur für in Spanien zugelassene Fahrzeuge vorgesehen. Barcelona weist das gesamte Areal innerhalb der Ringstraßen Ronda de Dalt (B-20) und Ronda Litoral (B-10) montags bis freitags zwischen 7 Uhr und 20 Uhr als Umweltzone (Zona Baixes Emissiones, ZBE) aus. Jeder, der mit seinem Wagen in die Stadt will, muss sich vorher registrieren lassen. Das gilt auch für ausländische Kraftfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Benzinfahrzeuge der Abgasnorm Euro 0 bis Euro 2, Diesel bis Euro 3 sowie Motorräder und Mopeds mit Abgasnormen 0 und 1. Allerdings können für solche Fahrzeuge zehnmal pro Jahr Tagestickets für je fünf Euro erworben werden, um doch einfahren zu dürfen. Die einmalige Registrierung kostet laut AvD sieben Euro und ist zwei Jahre lang gültig. Sevilla, Valencia und Valladolid weisen bei erhöhter Konzentration von Luftschadstoffen zeitweise Verbotszonen aus.