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Aquaplaning: Das sind die Gefahren, das muss man wissen

Vor Aquaplaning haben viele Autofahrer Angst - zurecht. Bei starkem Regen kann ein Fahrzeug aufschwimmen. Dann heißt es vor allem: Ruhe bewahren.

 ©ADAC

Heftiger Regen, Spurrillen im Asphalt, hohes Tempo und breite Reifen knapp an der erlaubten Profilgrenze – unter diesen Umständen ist Aquaplaning so gut wie vorprogrammiert. Je höher der Wasserstand auf der Straße und je höher die gefahrene Geschwindigkeit, desto eher schwimmt ein Fahrzeug auf. Die Reifen verlieren dabei den Kontakt zur Fahrbahn, ähnlich wie auf vereister Fahrbahn. Lenkung und Bremsen zeigen keine oder nur sehr geringe Wirkung.

Viel Profil hilft viel. Je besser es ist, desto rascher wird das Wasser durch die Rillen im Gummi abgeführt. Gesetzlich vorgeschrieben ist bei Sommerreifen von Personenwagen und Motorrädern ein Profil von mindestens 1,6 Millimeter. Das schützt freilich nur noch vor einem Bußgeld, nicht jedoch gegen das Aufschwimmen des Fahrzeugs. Die Gesellschaft für Technische Überwachung empfiehlt bei Sommerreifen mindestens vier Millimeter von profiliertem Gummi auf der Lauffläche. Neue Reifen verfügen über eine Profiltiefe von rund acht Millimeter. Je nach Fahrweise und Kilometerleistung bieten sie einige Jahre Sicherheit. Außerdem gilt: Je breiter der Reifen, desto weniger kann er Wasser verdrängen. Auch ein zu niedriger oder zu hoher Reifendruck erhöht die Gefahr des Aufschwimmens.

Angepasste Geschwindigkeit senkt das Aquaplaning-Risiko ebenfalls. Nicht ohne Grund weisen etwa „Tempo 80“-Schilder mit dem Zusatz „Bei Nässe“ auf Autobahnen auf die Gefahr von Aquaplaning hin.

Maximalgeschwindigkeit. Auch die GTÜ empfiehlt dieses Tempo als Faustregel für eine sichere Fahrt auf regenreicher Straße. Ist der Regen allerdings derart heftig, dass die Scheibenwischer kaum noch dagegen ankommen, sollte noch weiter vom Gas gegangen werden. Kommt an manchen Stellen stehendes Wasser hinzu, kann sogar Schrittgeschwindigkeit oder ein kurzer Stopp auf einem Parkplatz ratsam sein, bis der Regen nachlässt.

Die Fahrbahn gibt Hinweise auf drohendes Aquaplaning: Stehendes Wasser in Senken oder Spurrillen verändert den Grauton der Asphaltoberfläche oder spiegelt sich sogar. Im Scheinwerferlicht entsteht selbst bei Dunkelheit derselbe Effekt. Auch heftig aufspritzende Gischt von vorausfahrenden Autos liefert deutliche Hinweise auf viel Wasser auf der Fahrbahn. Und wenn die Fahrspuren von Reifen vorherfahrender Autos auf nassem Asphalt verwischen, befindet sich sehr viel Wasser auf der Straße. Spurrillen kann durch leicht versetztes Fahren ausgewichen werden. Steht Wasser in Senken, lässt sich ein Durchfahren aber kaum vermeiden.

Kommt es zu Aquaplaning und verliert der Wagen den Kontakt zur Fahrbahn, fühlt sich die Lenkung „ganz leicht“ an. Mitunter blinkt auch die Kontrollleuchte für das ESP auf und die Motordrehzahl steigt hörbar. Wichtig es es dann, ruhig zu bleiben. Das Auto lässt sich zwar nicht mehr vollständig kontrollieren, doch gleitet es auf dem Wasserfilm in der bisherigen Richtung weiter. Das Lenkrad sollte festgehalten und nicht bewegt werden. Meist finden die Räder nach wenigen Sekunden wieder Grip, und die Gefahr ist gebannt. Hat man jedoch gelenkt, kann es brenzlig werden: Dann stehen die Räder anders als in der ursprünglichen Bewegungsrichtung. Greifen sie jetzt wieder, schlägt das Fahrzeug die neue Richtung ein – mit hoher Schleudergefahr, warnt die GTÜ.

Außerdem sollte das Bremspedal am besten in Ruhe gelassen werden. Parallel dazu hilft es, den Fuß langsam vom Gas zu nehmen, um Lastwechselreaktionen zu vermeiden. Gegen Einflüsse der Motorbremse hilft in Fahrzeugen mit Schaltgetriebe das Treten der Kupplung.
Diese Tipps gelten auch dann, wenn nur zwei Räder aufschwimmen. ABS und ESP sind zwar hilfreich, aber eine unterschiedliche Haftung von einzelnen Reifen kann den Wagen dennoch aus der Bahn werfen.

Hilft alles nichts und kommt es zu einem Unfall, gelten die üblichen Maßnahmen. Mit Vollkaskoschutz übernimmt die Versicherung den Schaden auch am Fahrzeug des Unfallverursachers. Eine Ausnahme gibt es: Stellt die Polizei bei der Unfallaufnahme fest, dass die Profiltiefe unter den gesetzlich geforderten 1,6 Millimetern liegt, kann das als grob fahrlässig gewertet werden, und die Versicherung begleicht den Schaden am eigenen Auto eventuell nicht. Grundsätzlich gilt: Eine Haftpflichtversicherung zahlt lediglich für die Schäden am Eigentum anderer.

aum