Das ändert sich 2020 für Autofahrer
Alle Jahre wieder... auch 2020 gibt es einige Änderungen für Autofahrer. Hier sind die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.
Auch wenn das Bundesklimaschutzgesetz bereits im November auf den Weg gebracht wurde, stehen für 2020 noch verkehrsrechtliche Änderungen für Verkehrsteilnehmer aus. Der Automobilclub ACE informiert über die wichtigsten Änderungen im Straßenverkehr für das Jahr 2020.
Neue Lang-Lkw, bestehend aus Zugfahrzeug mit Anhänger, müssen ab dem 1. Juli 2020 mit einem Abbiegeassistenten sowie blinkenden Seitenspiegeln ausgestattet sein. Ab dem 1. Juli 2022 gilt diese Pflicht auch für Bestandsfahrzeuge.
Die Typklassen in der Kfz-Versicherung ändern sich für mehr als elf Millionen Fahrzeugbesitzer. Rund 4,6 Millionen profitieren von besseren Typklassen, für knapp 6,5 Millionen gelten künftig höhere Einstufungen. Je besser die Einstufung in der Regionalklasse, desto günstiger wirkt es sich auf den Versicherungsbeitrag aus.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften erhalten die Bundesländer die Möglichkeit, das Mindestalter für die Klasse AM von 16 auf 15 Jahre herabzusetzen.
Auch im kommenden Jahr werden weitere Dieselfahrverbote folgen. Der zu hohen Feinstaubkonzentration in vielen urbanen Gebieten begegnen manche Städte mit dem Ausrufen eines Feinstaubalarms.
Die Vignetten in Österreich werden teurer: Der Preis für die Pkw-Jahresvignette beträgt nun 91,10 Euro, für das Zwei-Monats-Pickerl sind 27,40 Euro fällig und die Zehn-Tages-Vignette kostet 9,40 Euro. Motorradfahrer bezahlen 36,20, 13,70 und 5,40 Euro.
Derzeit noch nicht final beschlossen sind die Senkung der Mehrwertsteuer auf Bahntickets, die Anhebung der Pendlerpauschale sowie höhere Bußgelder, beispielsweise für das Parken in zweiter Reihe. Diese und weitere wichtige Änderungen sind noch im politischen Entscheidungsprozess.