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EU-Recht: Lenkrad darf links oder rechts sein

Das Lenkrad im Auto darf sich in Europa entweder auf der rechten oder der linken Seite befinden - egal, ob im Land Rechts- oder Linksverkehr herrscht. Die EU-Staaten dürfen nicht vorschreiben, dass Autobesitzer ihre Autos umbauen, um sie anzupassen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) jetzt entschieden.

 ©Wikimedia dpp-AR

Die von Polen und Litauen auferlegte Verpflichtung, das Lenkrad von Personenkraftwagen auf die linke Seite zu versetzen, wenn es sich auf der rechten Seite befindet, verstößt gegen das Unionsrecht. Eine solche Maßnahme geht über das hinaus, was zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erforderlich ist.

Was zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassene Personenkraftwagen betrifft, deren Fahrerplatz sich auf der rechten Seite befindet, sieht der Gerichtshof die streitigen Regelungen als Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen an, die nach dem Vertrag verboten sind. Diese Regelungen haben nämlich die Wirkung, den Zugang von Fahrzeugen, deren Fahrerplatz sich auf der rechten Seite befindet und die rechtmäßig in anderen Mitgliedstaaten hergestellt und zugelassen worden sind, zum polnischen und zum litauischen Markt zu behindern.

dpp-AutoReporter