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Herabfallendes Eis kann Unfälle verursachen

Immer wieder kommt es in der kalten Jahreszeit zu Unfällen oder zumindest gefährlichen Situationen, weil sich vom Dach eines Lastwagens oder der Plane eines Lkw-Anhängers Schnee- oder Eisstücke lösen, die sich dort während der Standzeiten gebildet haben. Wem solche gefrorenen Platten vor oder sogar auf das Fahrzeug fallen, der hat in der Regel alle Hände voll damit zu tun, sein Fahrzeug unter Kontrolle zu behalten – vorausgesetzt dem Fahrer selbst passiert dabei nichts.

 

 ©Goslar Institut

Sicherheitsexperten raten daher Kraft- und insbesondere Zweiradfahrern, ausreichenden Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen zu halten. Auto- und auch LKW-Fahrer per Gesetz verpflichtet, ihr Fahrzeug von gefrorenen Dachlasten zu befreien. Wer dem nicht nachkommt, kann bei einem Unfall mit einem Bußgeld von bis zu 120 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft werden. Werden gar Menschen verletzt, drohen Geldstrafen und Fahrverbote.

Wie Sachverständige warnen, können sich im Stand auf den Planendächern von LKW mehr als 100 Liter Wasser ansammeln, die bei Minustemperaturen – über Nacht – gefrieren. Erwärmt sich das Fahrzeug anschließend während der Fahrt, muss damit gerechnet werden, dass sich Eisstücke lösen und vom Dach herunterfallen. Nur allzu oft bekommt der Fahrer vorn in der Kabine des Lkw davon gar nichts mit. Das führt häufig dazu, dass der Lastwagen seine Fahrt fortsetzt, weil dem Fahrer die von ihm verursachten Folgen im nachfolgenden Verkehr entgehen. Das befreit ihn allerdings nicht von seiner Verantwortung. Deshalb appellieren Polizei, Verkehrsverbände und Versicherungen immer wieder an alle Autofahrer, vor Fahrtbeginn von ihrem Fahrzeug alles zu entfernen, was nachfolgende Fahrzeuge behindern oder gefährden könnte. Dazu können im Zweifel auch von Pkw herabwehende Schneewolken gehören, mahnt das Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern.

Für Geschädigte ist es wichtig, nachzuweisen, welches Fahrzeug die gefährliche Situation bzw. den Schaden ausgelöst hat. Daher sollten so viele Beweise wie möglich gesichert sowie Namen und Adressen von Zeugen notiert werden. Lässt sich der eigene Schaden nicht einem Verursacher zuordnen, kann sich glücklich schätzen, wer über eine Vollkaskoversicherung verfügt. Dem Fahrer des für die Schäden verantwortlichen Fahrzeugs wiederum können, wenn er seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist, im ungünstigsten Fall sogar Probleme mit seiner Haftpflichtversicherung drohen.

 

ampnet/jri