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Infos rund ums Rechtsfahrgebot

Viele Autofahrer ärgern sich, wenn auf einer dreispurigen Autobahn die mittlere Spur besetzt ist - obwohl rechts alles frei ist! Dieser Ärger ist verständlich, eine rechtliche Beurteilung aber kompliziert.

 

 ©ADAC

In Deutschland gilt ein Rechtsfahrgebot, das permanentes Fahren in der Mitte verbietet. Bedeutet: Auf Autobahnen muss grundsätzlich rechts gefahren werden. Das ist in der Straßenverkehrsordnung so festgehalten - gilt allerdings nicht immer.

Denn auf dreispurigen Autobahnen ist die Regelung etwas abgeändert. Nach Paragraph 7 Abs. 3c StVO darf die mittlere Spur durchgängig befahren werden, wenn „hin und wieder" rechts ein Fahrzeug fährt. ADAC-Jurist Jost Kärger sagt: „Diese Lockerung soll die Zahl der Spurwechsel und ein Schlangenlinienfahren verringern."

Doch was bedeutet „hin und wieder"? Wie lange darf man die mittlere Spur nutzen? Kärger sagt dazu: „Wie lange die rechte Fahrbahn frei ist, ist nicht entscheidend. Es kommt mehr auf die Zeit an, die man den rechten Fahrstreifen nutzen kann, bevor wieder ein Spurwechsel nötig wird."

Weil häufige Spurwechsel verhindert werden sollen, darf der Fahrer also gegebenenfalls weiter auf der mittleren Spur bleiben. Wer aber zu Unrecht die mittlere Spur blockiert und so andere Autofahrer behindert, sollte 80 Euro Strafe und einem Punkt in Flensburg kassieren. Auch im Sinne eines flüssig fließenden Verkehrs sollten sich die Autofahrenden wieder stärker am Rechtsfahrgebot orientieren und die Polizei auch diese Zuwiderhandelnden bitte rügen.

 

dpp-AutoReporter/wpr