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Knast und Beschlagnahme: Das droht im Ausland bei Verkehrsverstößen

Wer über die Bußgelder und Strafen bei Verkehrsverstößen in Deutschland schimpft, der sollte sich mal ansehen, was im Ausland droht. Dort geht es oft drakonischer zu.

 ©Goslar Institut

Viele können gar nicht schnell genug an den Ferienort gelangen. Dabei werden auch schon mal Verkehrsvorschriften wie Geschwindigkeits-Beschränkungen ignoriert. Das kann in einigen europäischen Ländern allerdings unschöne Folgen haben, zum Beispiel wenn das eigene Auto am Urlaubsort zurückbleiben muss, recherchierten jetzt das Goslar Institut.

Österreich: Beschlagnahme droht

In Österreich gelten seit diesem Jahr härtere Regeln für Geschwindigkeitsvergehen. Wer innerorts mehr als 80 km/h zu schnell fährt oder außerorts ein Tempolimit um 90 km/h überschreitet, muss auch in dem südlichen Nachbarland inzwischen damit rechnen, dass sein Wagen beschlagnahmt wird. Bei Wiederholungstätern genügen schon 60 bzw. 70 km/h zu viel, wie der ADAC mahnt. Nach Einschätzung der Juristen des Automobilclubs können von der Gesetzesnovelle auch in Deutschland zugelassene Fahrzeuge getroffen werden. Eine Beschlagnahme soll dort demnach allerdings nur möglich sein, wenn der Fahrer auch gleichzeitig Eigentümer ist.

Dänemark droht „wahnsinnigen Fahrern“

In einigen EU-Staaten drohen darüber hinaus weitere drakonische Strafen in Form von hohen Geldbußen und sogar Haft. Damit gehen nach der Schweiz, Italien und Dänemark nun eben auch Österreich und Polen härter gegen Raser und Alkoholsünder vor. In Dänemark gibt es demnach für den Tatbestand, bei dem ein Auto beschlagnahmt werden kann, einen sehr treffenden Begriff: „Vanvidsbilisme“. Zu Deutsch „wahnsinniges Fahren“. Dafür gilt seit 2021 das „Vanvidskørsel“-Gesetz. Als eine solche Wahnsinnsfahrt wird in unserem nördlichen Nachbarland eingestuft, wenn Fahrer mehr als 100 km/h zu schnell unterwegs sind oder ein Tempolimit um mehr als 100 Prozent überschreiten.

Bereits 3200 Fahrzeuge einkassiert

Aber auch ab zwei Promille sowie bei schweren Unfällen mit Personenschaden unter Alkohol- oder Drogeneinfluss kann das Auto in Dänemark beschlagnahmt werden. Das „Vanvidskørsel“-Gesetz erlaubt es zudem, das Auto zu versteigern. Und zwar unabhängig davon, wem der Wagen gehört. Darüber entscheidet am Ende ein Gericht. Seit April 2021 bis 2023 sollen nach Angaben des dänischen Justizministeriums bereits rund 3200 Fahrzeuge von Rasern eingezogen worden sein. So zum Beispiel der Wagen eines deutschen Ehepaares, das mit 107 km/h innerorts geblitzt wurde. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit betrug nur 50 km/h. Die Folge: Auto weg und versteigert, Heimreise im Zug.

20 Tage Knast und Auto versteigert

Ein anderes typisches Beispiel für das rigorose Vorgehen dänischer Behörden gegen Raser, das Schlagzeilen machte: 2022 fiel der Polizei ein Sportwagenfahrer auf einer Autobahn mit mehr als 210 km/h statt der erlaubten 110 km/h auf. Ein Gericht verdonnerte den eiligen Autofahrer anschließend zu 20 Tagen Knast, das Auto wurde eingezogen und zugunsten der Staatskasse versteigert. Pikantes Detail in diesem Fall: Der Sportwagen gehörte dem Raser nicht einmal, das Fahrzeug war von einem Freund nur geliehen. Und der wiederum hatte das Auto lediglich geleast. Dennoch landete das Fahrzeug unter dem Hammer. Da kommt dann gleich mehrfach „Freude“ auf.

Italien: Alkoholfahrten werden teuer

In Italien verliert ebenfalls seinen „fahrbaren Untersatz“, wer mit einem Blutalkoholgehalt ab 1,5 Promille ein Kraftfahrzeug bewegt. Dann wird das Auto oder Zweirad beschlagnahmt, eingezogen und versteigert. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Fahrzeug dem Fahrer gehört. Sonst wird es beschlagnahmt und an den Halter zurückgegeben. In diesen Fällen verdoppelt sich allerdings das Fahrverbot in Italien, das normalerweise ein bis zwei Jahre beträgt. Hinzu kommen zwischen 1500 Euro und 6000 Euro Geldbuße sowie in Extremfällen sechs bis zwölf Monate Haft. Bei Fahren unter Drogeneinfluss können italienische Gerichte ebenfalls die Einziehung und Versteigerung eines Fahrzeugs veranlassen.

Schweiz: Bis zu einem Jahr Knast ohne Bewährung

Regelkonformes Fahren ist auch in der Schweiz angesagt. Dort drohen Rasern nämlich Gefängnisstrafen: Wer mit 70 km/h zu viel in 30er-Zonen erwischt wird, innerorts 100 statt 50 km/h fährt oder außerorts mit 60 km/h und auf der Autobahn mit 80 km/h über dem Tempolimit unterwegs ist, kann einen eidgenössischen Knast für mindestens ein Jahr von innen begutachten – ohne Bewährung.

Es lohnt also, vor Antritt der Urlaubsreise die Risiken zu kennen und sie dann auch zu befolgen – nicht nur wegen der Verkehrssicherheit.

aum