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Kopfhörer im Straßenverkehr: Was man darf und was nicht

Kopfhörer, um Musik zu hören, Headsets um zu telefonieren - Kopfhörer erfreuen sich großer Beliebtheit. Doch darf man sie auch im Straßenverkehr nutzen?

 ©Kraftfahrer-Schutz e.V.

Kopfhörer sind praktisch und liefern Musik und Inhalte bei toller Klangqualität. Doch im Straßenverkehr können sie leicht zum Unfallrisiko werden, da sie vom Verkehrsgeschehen ablenken und zudem Umgebungsgeräusche in den Hintergrund rücken. Deutschlands drittgrößter Automobilclub, der Kraftfahrer-Schutz e.V. (KS), mit den wichtigsten Informationen, was bei Kopfhörern im Straßenverkehr zu beachten ist.

Egal ob auf einer Bahnfahrt, beim ausgedehnten Spaziergang oder beim Joggen: Musik, Hörbücher und Podcasts liefern Entspannung, Ablenkung und Informationen und sind dank Smartphone und Kopfhörer immer dabei. Doch im Straßenverkehr können sie zum echten Risiko werden. Zwar ist das Tragen von Kopfhörern im Straßenverkehr nicht verboten, doch regelt § 23 (1) der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Satz 1: „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“ So können Kopfhörer, aber ebenso im Fahrzeug verbaute Geräte, wie ein Radio, mit lauter Musik oder auch Telefongesprächen das Gehör beim Fahren beeinträchtigen, so der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR).

Auto- und Radfahrer: lieber ohne Kopfhörer

„Wir raten deshalb sowohl Autofahrern als auch Radfahrern eindringlich dazu, auf Kopfhörer im Straßenverkehr zu verzichten und sich stattdessen voll auf den Verkehr zu konzentrieren“, lautet die Empfehlung des Kraftfahrer-Schutz e.V. (KS). Denn zum einen können Musik und Co. den Fahrer vom eigentlichen Geschehen im Straßenverkehr ablenken und damit Unfälle provozieren und zum anderen lassen sich Geräusche aus der Umgebung gar nicht oder nicht rechtzeitig wahrnehmen – etwa ein Martinshorn, das Hupen eines anderen Verkehrsteilnehmers oder Ähnliches. Das gilt ganz besonders für Noise-cancelling-Kopfhörer, die bewusst Umgebungsgeräusche herausfiltern.

Was gilt für Fußgänger?

Fußgänger hingegen sind von dem entsprechenden Paragraphen der StVO nicht betroffen. Dennoch rät der KS Menschen, die zu Fuß mit Kopfhörern im Straßenverkehr unterwegs sind, diese beim Gehen nicht zu tragen. Denn zu leicht übertönt die Musik den Verkehrslärm der Umgebung. Wenn man dadurch herannahende Autos, Busse, Trambahnen, E-Mobile und Elektroroller oder auch das Klingeln eines Radfahrers zu spät oder gar nicht hört, kann es zu schweren Unfällen kommen.

von Gerhard Mauerer