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Mehr Verkehr, aber nur wenige Staus

Nach und nah normalisiert sich die Lage in der Corona-Krise. Das führt auch wieder zu mehr Autoverkehr. Hier gibt es auch einen Überblick über die aktuell geltenden Regeln in Deutschland und Europa.

 ©gem

In vielen Bundesländern sind Gaststätten und Restaurants sowohl im Innenbereich als auch in der Außengastronomie wieder geöffnet, wenn auch unter strengen Hygieneauflagen. Sowohl Campingplätze als auch Stadt- und Ferienhotels haben mancherorts den Beherbergungsbetrieb wieder aufgenommen. Die lange Zeit ohne Reisemöglichkeiten wird ab jetzt durch eine größere Bewegungsfreiheit abgelöst. Erste Möglichkeiten für ein verlängertes Wochenende innerhalb Deutschlands bieten sich durch den bundesweiten Feiertag Christi Himmelfahrt. Damit kann es bereits am Mittwochnachmittag zu den gewohnten Pendlerstaus kommen, sowohl in den Ballungsräumen als auch auf den Autobahnen. Im Vergleich zu bisherigen langen Wochenenden bleibt das Staugeschehen jedoch moderat.

Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, erwartet für das kommende Wochenende ein etwas höheres Verkehrsaufkommen als noch die Wochen zuvor.

Bemerkbar macht sich Reiseverkehr auf den Strecken Richtung deutsche Küsten, wobei nur Schleswig-Holstein Touristen bereits wieder willkommen heißt. Aber auch in den anderen Naherholungsgebieten und deutschen Urlaubsregionen nimmt der Verkehr zu. Touristen können zwischen Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen wählen. 

Trotzdem rät der ACE vor dem Antritt zu einer längeren Fahrt dringend dazu, tagesaktuelle Reiseinformationen einzuholen und sich über Reisebeschränkungen zu informieren. Die Lage kann sich jederzeit und unvorhergesehen ändern. Alle genannten Hinweise sind Momentaufnahmen der derzeit getroffenen Maßnahmen und Bestimmungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Änderungen, seien es Erleichterungen oder verschärfte Regelungen, können jederzeit und regional in Kraft treten.  

Der ACE gibt einen Überblick über die derzeitigen Einschränkungen:

Deutschland: In Deutschland kommt es zu weiteren Erleichterungen im täglichen Leben. Zeitpläne und Vorhaben bezüglich Restaurantöffnungen, Tourismus und Reiseangeboten, verschiedene Dienstleistungen und öffentlichen Freizeitangeboten werden von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich umgesetzt. Gastronomiebetriebe sind im Außenbereich z.B. seit dem 18. Mai in den meisten Bundesländern wieder geöffnet. Im Innenbereich gibt es hingegen in einigen Ländern noch Einschränkungen bis Ende Mai.

Campingplätze und Wohnmobilstellplätze sowie Ferienwohnungen/-häuser und Hotels und Pensionen haben ebenfalls, je nach Bundesland, bereits geöffnet oder deren Öffnung ist bis Ende Mai vorgesehen. Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, Freizeiteinrichtungen, Sport im Außen- teilweise auch Innenbereich werden wieder in Betrieb genommen oder sind es bereits. Eine Durchreise durch Deutschland ist für EU-Bürger gestattet. Die Grenzkontrollen zu Luxemburg wurden bereits am 16. Mai beendet. Eine ähnliche Lösung wird derzeit mit Dänemark vereinbart. Die Grenzkontrollen zu Österreich, Frankreich und der Schweiz sollen schrittweise gelockert und bis zum 15. Juni vollständig zurückgefahren werden. Kontrollen finden nur noch anhand von Stichproben statt. Ohne triftigen Grund kann jedoch nicht nach Deutschland eingereist werden, mit Ausnahmen z.B. für Berufspendler und nur an bestimmten Grenzübergängen. Rückkehrer, welche sich länger als 24 Stunden im Ausland aufgehalten haben, müssen sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Auch hier gibt es Ausnahmen, für z.B. Pendler, Service- oder medizinisches Fachpersonal. Ausführliche Informationen zu Kontaktbeschränkungen und Grenzkontrollen hat das Bundesinnenministerium zusammengestellt.

Polen und Tschechien: Polen und Tschechien verweigern die Einreise weitestgehend. Unter strengen Ausnahmekriterien ist eine Einreise nach Tschechien z.B. für wirtschaftliche Tätigkeiten oder Studientätigkeit wieder möglich, ein höchstens 4 Tage altes negatives Corona-Attest vorausgesetzt. In Polen gelten Einreisebeschränkungen jetzt bis 13. Mai, eine Verlängerung ist im Gespräch. Vorsichtige Lockerungen werden umgesetzt, auf die Einreisebestimmungen haben diese aber noch keine Auswirkung. Eine Einreise ist demnach nur in Ausnahmefällen möglich, außerdem wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet.

Dänemark: Dänemark hat die Einreise bis mindestens 31. Mai ohne wichtigen Grund ebenfalls untersagt, eine Öffnung für Juni ist im Gespräch. Durchreisende aus Norwegen und Schweden dürfen jedoch passieren.

Belgien: Auch Belgien hat Grenzkontrollen eingeführt, touristische Einreisen sind hier ebenfalls nicht möglich. Durchreisen zum Zwecke der Heimreise jedoch schon, die Einschränkungen gelten weiterhin.  

Niederlande: Die Grenzen zu den Niederlanden sind hingegen offen und meist ungehindert passierbar, es wird aber auch hier eindringlich von Reisen zu touristischen Zwecken abgeraten. In den Niederlanden selbst sind alle Restaurants, Strandlokale, Museen und die meisten Geschäfte geschlossen und Gruppen von mehr als zwei Personen nicht zulässig. Diese Maßnahmen gelten bis mindestens 20. Mai.

Italien: Nach Italien ist die Einreise nach wie vor nicht möglich, außer ein nachweisbarer beruflicher oder gesundheitlicher oder sonstiger absolut unabdingbarer Grund macht die Ein- oder Ausreise notwendig. Rückkehr an den Wohnort oder Rückreise nach Deutschland bleibt ebenfalls erlaubt. Viele Autobahntankstellen bleiben zudem geschlossen, außerdem liegt das öffentliche Leben immer noch weitestgehend lahm. Die zum 4. Mai angekündigten Lockerungen haben auf die Einreisebeschränkungen keine Auswirkung.

Österreich: In Österreich wurden die Regelungen bereits gelockert, auch die Ausgangsbeschränkung wurde aufgehoben, nicht jedoch die Einreise- und Durchreiserichtlinien. Eine Durchreise ist nach wie vor nur ohne Zwischenstopp möglich, soweit auch die Weiterreise gewährleistet ist. Eine Einreise ist nach wie vor nicht, bzw. nur mit engen Ausnahmen möglich, touristische Einreisen sind generell noch nicht möglich. Österreich plant die Grenzkontrollen bis zum 15. Juni zu verlängern, die Übergänge sind jedoch geöffnet. 

Frankreich: In Frankreich gilt bis auf Weiteres eine weitreichende Ausgangssperre, die auch für dort lebende Ausländer gilt. Erste Lockerungen werden seit dem 11. Mai umgesetzt, jedoch weiterhin ohne Auswirkungen auf den Reiseverkehr. Eine Durchreise durch Frankreich ist derzeit möglich, allerdings muss zwingend eine Bescheinigung über den Zweck der Reise mitgeführt werden. Auch die Grenzen zu Frankreich sind wieder geöffnet, Kontrollen gibt es weiterhin in Stichprobenform. 

Spanien: Spanien hat einen mehrstufigen Plan zur schrittweisen Rückkehr in das öffentliche Leben angekündigt. Auswirkungen auf Deutsche hat dies zunächst nicht, Einreisebeschränkungen gelten nach wie vor. Die Durch- und Ausreise Richtung Deutschland ist jedoch möglich, sämtliche Hotels und Campingplätze sind geschlossen. Eine Rückreise aus Marokko ist im Moment nicht möglich, die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind bis auf weiteres geschlossen. 

Das durch die Europäische Union erlassene generelle Einreiseverbot gilt voraussichtlich weiterhin.Alle Grenzen der EU bleiben bis dahin für Nicht-EU-Bürger geschlossen. Ausnahmen gelten für Großbritannien, Norwegen und die Schweiz und medizinisches Personal.

Das Auswärtige Amt hat eine weltweit gültige Reisewarnung bis einschließlich 14. Juni verhängt. Das Auswärtige Amt warnt ausdrücklich vor jeglichen touristischen Reisen weltweit. Auch wenn diese Reisewarnung rechtlich kein Reiseverbot bedeutet, ist sie doch allumfassend, da sich nahezu alle Reiseunternehmen an diese Warnung halten. Faktisch sind also keine Auslandsreisen bis zum Ende dieser Reisewarnung möglich. Zu beachten ist außerdem, dass deutsche Staatsbürger in einen überwiegenden Teil der Länder im Moment seitens der dortigen Regularien sowieso nicht einreisen dürfen. Auch die USA hat das Einreiseverbot für EU-Bürger bereits um weitere 30 Tage verlängert. Ausführliche Informationen zu den einzelnen Ländern und den aktuellen Bestimmungen vor Ort findet man auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

von Gerhard Mauerer