Mietwagen im Ausland - das sollte man wissen
Wer im Ausland ein Auto mietet, muss manchmal einige Fallstricke überwinden. Der ACE Auto Club Europa hat zusammengefasst, worauf man besonders achten sollte.
Ob für die Fahrt an den Urlaubsort oder um am Reiseziel flexibel zu sein: Viele Reisende sind im Sommerurlaub 2021 mit dem Auto im In- und Ausland unterwegs. Auch Dienstreisen ins Ausland werden wieder vermehrt unternommen. Mietwagen sind deshalb momentan gefragter denn je. Umso schwieriger ist es, ein Gefährt zu finden, das allen Anforderungen gerecht wird. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Auto Club, gibt Tipps für Suche und Auswahl des passenden Leihwagens fürs Ausland.
Vorab buchen, statt vor Ort
Pandemiebedingt war es für Reiseveranstalter noch im Frühjahr schwer einzuschätzen, inwiefern touristische Aufenthalte im Ausland im Sommer 2021 überhaupt möglich sein werden. Entsprechend zaghaft waren viele beim Flotten-Einkauf. Das Resultat: Vor allem an den Urlaubsdestinationen stehen viel weniger Mietfahrzeuge zur Verfügung, als nachgefragt werden. Am Urlaubsort oder an der Station der Dienstreise spontan und bezahlbar ein Auto zu leihen, könnte in diesem Jahr ein schwieriges Unterfangen werden, warnt der ACE. Deshalb besser: Mit voller Kostenkontrolle frühzeitig von zu Hause buchen. Dann stehen verschiedene Anbieter zur Auswahl und mit etwas Glück ist sogar das gewünschte Modell verfügbar.
Bei einer längerfristigen Planung der Reise besteht die Möglichkeit, Preise, Angebote und Kundenbewertungen des Mietwagen-Unternehmens zu vergleichen. Buchungs- und Vergleichsportale im Internet können hilfreich sein, um von möglichen Vergünstigungen zu profitieren. Bei Buchung über Reisebüros können alle Fragen und Unsicherheiten im Vorfeld ausgeräumt werden. Die Buchung bei einem deutschen Mietwagenvermittler oder über ein Reisebüro in Deutschland bietet einige Vorteile, denn die Vertragsbedingungen werden nach deutschem Recht gesichert. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, zum Beispiel infolge eines Unfalls, nehmen sich deutsche Gerichte dann dem Fall an.
ACE-Hinweis: Unbedingt auf das Kleingedruckte achten, denn dort verbergen sich oft zusätzliche Kosten. Der Mietwagen sollte bis zu einem Tag vorab noch stornierbar sein, nach Möglichkeit kostenlos, sowie für längere Fahrten oder Mietzeiträume keine oder zumindest eine großzügige Kilometerbegrenzung beinhalten. Bei Buchung im Ausland: Von fremdsprachigen Verträgen, deren Inhalte nicht gänzlich erfasst werden können, ist sicherheitshalber abzuraten.
Mit dem ACRISS-Code zum Wunschmodell
Bei der Buchung eines Mietwagens können Reisende selten ein bestimmtes Fahrzeugmodell oder eine Marke aussuchen. In der Regel wählt man aus Mietwagenklassen bzw. Fahrzeuggruppen. Die Eingruppierungen und deren Bezeichnungen unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter und gerade in Deutschland gegenüber dem Ausland erheblich. Nicht selten ist die Überraschung groß, welches Fahrzeug mit welcher Ausstattung sich hinter welcher Kategorie verbirgt. Der ACE empfiehlt daher die Berücksichtigung des ACRISS-Codes bei der Mietwagenbuchung. Dieser vierstellige Code findet international Anwendung und dient der Klassifizierung von Mietwagen. Die Reihenfolge der vier Buchstaben entspricht dabei folgendem Aufbau: Kategorie – Bauart – Getriebe – Kraftstoff/Klimaanlage. Ein Blick auf den Code erlaubt somit nicht nur die Unterscheidung zwischen beispielsweise Mittelklasse (I) und gehobener, größerer Mittelklasse (F), sondern verrät überdies, ob es sich beispielsweise um einen Kombi (W), Van (V) oder eine Limousine (L) mit Schaltgetriebe (M) oder Automatik (A) handelt, und ob man mit einem Fahrzeug ohne Klimaanlage (N), einem Benziner mit Klimaanlage (V) oder gar mit einem klimatisierten E-Auto (E) zu rechnen hat. Ein Beispiel: Ein Mittelklasse Benziner-Kombi mit Automatikgetriebe und Klimaanlage hätte den Code IWAV. Achtung: Der ACRISS-Code gibt Aufschluss über Größe und Ausstattung des Autos, nicht aber über die Marke. ACE-Tipp: ACRISS-Code mit den Fahrzeugflotten des jeweiligen Mietwagenanbieter abgleichen. Was bei einem Anbieter ein Mittelklassefahrzeug ist, kann bei einem anderen durchaus bereits als Oberklassefahrzeug gelten. Bei manchen Anbietern kann auch gegen eine Gebühr ein bestimmtes Modell vorbestellt werden.
ACE-Hinweis: Ob und welche Ländergrenzen überfahren werden sollen, muss bei Buchung bekannt sein und ist im Buchungsprozess unbedingt anzugeben. Denn nicht alle Pkw-Modelle sind seitens der Mietwagenanbieter für jedes Land zugelassen.
Versicherungsschutz und Verkehrssicherheit haben höchste Priorität
Neben Größe und Ausstattung sollte der Versicherungsschutz ein entscheidendes Auswahlkriterium für einen Mietwagen sein. Bei der Buchung sollte man vor allem auf die Höhe der Schadenssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung achten: Diese sollte mindestens eine Million Euro betragen. Der ACE rät zudem zu einer Vollkasko-Versicherung mit Diebstahlschutz ohne Selbstbeteiligung. Auch sind bestenfalls Reifen, Felgen, das Dach, der Unterboden und Glas mitversichert. Schäden treten dort besonders häufig auf und können kostspielig sein. Bei Buchung bei einem einheimischen Vermieter im Ausland ist die sogenannte Mallorca-Police, eine Zusatzversicherung zur Kfz-Haftpflicht, sinnvoll: Diese gewährleistet die Anhebung der ausländischen Versicherungssummen für Haftpflichtschäden auf deutsches Niveau, sodass im Ernstfall Schutz vor hohen Zuzahlungen durch niedrige Mindestversicherungssummen besteht. ACE-Tipp: Die Mallorca Police kann bereits über eine bereits bestehende Kfz-Versicherung vorhanden sein – in manchen Tarifen ist diese Klausel automatisch enthalten, in anderen muss sie ausdrücklich hinzugewählt werden. Dies gilt es vorab zu prüfen, um eine unnötige Doppel-Versicherung zu vermeiden.
Den Kosten-Nutzen-Faktor zusätzlicher Versicherungsangebote gilt es abhängig von der Fahrerfahrung und landestypischen Bedingungen individuell abzuwägen.
Auf Beschädigungen achten
Im Sinne der Verkehrssicherheit und um die Geldbörse zu schonen, ist bei der Übernahme des Leihfahrzeugs größte Aufmerksamkeit gefragt. Bei der Übernahme sollte der Zustand des Leihwagens grundsätzlich einwandfrei sein. Deshalb gilt es, auch Scheiben und Reifen auf etwaige Beschädigungen zu prüfen. Bei offenkundigen Mängeln ist das Fahrzeug direkt zurückzuweisen. Es gilt in jedem Fall: keine Kompromisse bei der Verkehrssicherheit! Bereits vorhandene, nicht sicherheitsrelevante Schäden sollten in einem Übergabeprotokoll und fotografisch dokumentiert werden. Die Abgabe sollte pünktlich und wie mit der Mietwagenfirma vereinbart erfolgen, um hohe Nachzahlungen ebenso wie Ärger im Versicherungsfall vorzubeugen. Denn der gebuchte Versicherungsschutz ist nach Ablauf der Mietzeit eventuell nicht mehr gegeben oder es fallen zusätzliche Gebühren für den verlängerten Versicherungsschutz an.