Mit dem Auto im Ausland: Andere Länder, andere Regeln
Höchstgeschwindigkeiten, Reservekanister, Ladungskennzeichnung - im Ausland gelten im Straßenverkehr oft andere Regeln als im Inland. Vor einer Reise sollte man sich informieren.
Die Sommerferien rücken näher und nach wie vor ist das eigene Auto für die Fahrt in den Urlaub das beliebteste Verkehrsmittel. Wer ins Ausland fährt oder sich dort einen Mietwagen nimmt, der sollte sich am besten vorher mit möglichen mit länderspezifischen Regelungen der jeweiligen Straßenverkehrsordnungen vertraut machen, um kein Bußgeld zu riskieren, rät der Automobilclub von Deutschland (AvD).
Neben der auf dem europäischen Festland geltenden Grundregel „rechts vor links“ und Ausschilderungen wie „Vorfahrt gewähren“ oder „Stop“, wird eine Vorfahrtsberechtigung in einigen Ländern mit farbigen Linien auf der Straße angezeigt. So gibt es etwa in Dänemark eine Querlinie bestehend aus Dreiecken mit einer zum Fahrer gerichteten Spitze („Haifischzähne“). Gleiches gilt für die Noiederlande. In Finnland kann das Schild „Vorfahrt achten“ ein Vorwarnzeichen sein, wenn durch eine zusätzliche Tafel mit der Aufschrift „Halt“ und einer Entfernungsangabe zum Pflichthaltepunkt auf die bevorrechtigte Straße hingewiesen wird.
Parken
In vielen europäischen Ländern haben die großen Städte weiträumige Park- und Umweltzonen eingerichtet. So etwa in Madrid, wo die Verkehrsbeschränkungen „SER“ genannt werden. Parkplätze sind durch blaue oder grüne Linien ausgewiesen. Dort ist Parken für Besucher auf maximal zwei Stunden begrenzt. Es kann über Parkscheinautomat oder Mobiltelefon bezahlt werden. Auch in Österreich haben viele Städte Kurzzeit-Parkzonen eingerichtet. Nahezu die gesamte Stadt Wien ist als Kurzparkzone ausgewiesen. Es gibt keine Parkuhren mehr, die maximale Standzeit ist auf zwei Stunden begrenzt. Die Beschränkung gilt von Montag bis Freitag von 9 bis 22 Uhr, ausgenommen an Feiertagen. Parkscheine können etwa in „Trafik“-Läden, Fahrscheinautomaten, Tankstellen, Postfilialen oder in Banken erworben werden.
In Italien bedeuten blaue Linien gebührenpflichtiges Parken. Eine gelbe Linie weist auf Parkberechtigung für bestimmte Fahrzeuge hin. Paris reglementiert das Parken grundsätzlich von montags bis samstags Samstag zwischen 9 Uhr und 20 Uhr mit Gebühren, nur nachts und sonntags ist es kostenfrei. Ein gelber Aufkleber an Parkscheinautomaten in bestimmten Straßen weist auf die Möglichkeit hin, sein Auto an Feiertagen gebührenfrei abstellen zu können. Die Parkautomaten sind mit Telefonapp oder Bankkarten bedienbar. Nur noch an älteren Modellen kann mit der „Paris-Carte“, die in „Bar Tabac“ für 15 bis 40 Euro gekauft werden kann, ein Parkschein gelöst werden. Die Parkdauer ist auf maximal sechs Stunden begrenzt, ansonsten ist die konkrete Ausschilderung zu beachten. Lediglich in öffentlichen Tiefgaragen sind längere Standzeiten erlaubt.
Kroatien zeigt mit Linien am Straßenrand bestehende Parkverbote an. In drei Kurzzeit-Parkzonen und eine mit längeren Standzeiten hat die Stadt Zagreb ihr Gebiet unterteilt. Sowohl die Ausstellung von Parkberechtigungen als auch die Bezahlung ist online möglich. Jeder Zahlungsbeleg muss aufbewahrt werden. Der Betreiber der Parkraumbewirtschaftung verlangt das vom Nutzer als Nachweis für die Bezahlung des Parkens.
Dänemark verbietet Parken innerhalb eines Bereichs von zehn Metern vor und hinter einer Kreuzung. Die Hauptstadt Kopenhagen hat das Parken in weiten Teilen der Stadt von montags bis samstags ebenfalls gebührenpflichtig gemacht. Lediglich von samstags 17 Uhr bis montags 8 Uhr kann man sein Fahrzeug im Stadtgebiet gratis abstellen. Die Gebühren staffeln sich nach Uhrzeit und eingerichteter Zone (rot, grün, blau). Darüber hinaus können durch entsprechende Beschilderung Kurzparkzonen ausgewiesen sein, die mit ausgelegter Parkscheibe innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens genutzt werden dürfen.
Ansonsten wird oft mit farbigen Linien oder Flächen am Rand von Gehsteigen auf Park- und Haltebeschränkungen hingewiesen. Dass Parken nicht erlaubt ist, signalisieren dabei gelbe Streifen am äußeren Fahrbahnrand oder an den Randsteinen. So etwa in Frankreich. Österreich oder den Niederlanden. Mit einzelnen gelben Linien an Straßen sind Halteverbote in der Schweiz ausgewiesen, gelbe Kreuze am Fahrbahnrand bedeuten ein Parkverbot.
In Schweden sind gebührenpflichtige Parkplätze durch Schilder mit der Aufschrift „Avgift“ gekennzeichnet. Steht dort „P-skiva“ ist eine Parkscheibe auszulegen. „Förhyrda platser“ oder „Boende“ bedeutet, dass eine spezielle Parkbewilligung benötigt wird. In manchen Städten darf in bestimmten Zonen an Tagen mit geradem Datum nur auf der Straßenseite mit geraden Hausnummern geparkt werden und umgekehrt („Datumparkering“).
Umweltzonen
Aus Gründen des Luft- und Lärmschutzes gelten europaweit in vielen Städten zusätzlich Zufahrtsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge. In Frankreich wird in einigen Städten bei Überschreitung bestimmter Grenzwerte eine so genannte CritAir-Plakette verlangt. Sie ist für 4,61 Euro online (https://www.certificat-air.gouv.fr/) bestellbar und wird per Post auch nach Deutschland verschickt. Die jeweils geltenden Zufahrtsbeschränkungen sind durch Beschilderung und durch elektronische Anzeigen vor Ort ausgewiesen.
In Brüssel, Antwerpen und Gent sind ebenfalls erhebliche Einschränkungen bei zu beachten. Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0 bis Euro 4 sowie Benziner mit Euro 0 oder Euro 1 sind dauerhaft ausgeschlossen. Es kann aber eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung erworben werden. Die verpflichtende Vorab-Anmeldung bzw. notwendige Ausnahmegenehmigung für ein Fahrzeug erfolgt online auf den entsprechenden Seiten der Städte Brüssel, Antwerpenund Gent.
In Italien gibt es schon lange so genannte „Zona a traffico limitato“ (ZTL), die in den historischen Kernen der Städte den Autoverkehr stark beschränken. Nur zu bestimmten Zeiten und für festgelegte Berechtigte ist das Befahren der Innenstädte möglich. Eine Erlaubnis erhalten zum Beispiel Anwohner, Geschäftsinhaber und Lieferanten sowie Behörden und städtische Dienstleister. Wer als Tourist ein Hotel oder eine Pension in einem Stadtzentrum bucht, sollte an eine Ausnahmegenehmigung für das eigene Auto denken. Die Webseiten der Unterkünfte geben in der Regel dazu Auskunft.
Der Verkehr wird in den größeren Kommunen per Videokamera, die Kennzeichen erfassen können, überwacht. Mit großen Tafeln wird zudem auf die Einfahrtregeln an den Zufahrtsstraßen hingewiesen. Die Fülle an Informationen verwirrt aber häufig, ohne die Berechtigung zur Weiterfahrt sicher mitzuteilen, warnt der AvD. Wer die Beschränkungen nicht beachtet, riskiert neben Bußen auch das kostenpflichtige Abschleppen. Bedacht werden sollte auch, dass mit Kennzeichenerfassung die hinterlegten Ausnahmegenehmigungen jederzeit abgleichbar sind. Dazu kommt der Informationsaustausch innerhalb der EU zu Verkehrsübertretungen. Jede unerlaubte Fahrt in die Zone oder innerhalb wird übrigens als Einzeltat verfolgt und geahndet. Da können schnell hohe Beträge zusammenkommen.
Auch wer in das Stadtzentrum von Madrid mit dem Auto fahren will, muss die eingerichtete „Zona de Bajas Emisiones“ beachten. Sondergenehmigungen für im Ausland zugelassene Fahrzeuge sind über eine Online-Seite der Stadtverwaltung zu beantragen.
Barcelona hat eine Umweltzone (Zona Baixes Emissiones, ZBE), innerhalb des Autobahnrings. Jeder, der mit seinem Wagen in die Stadt will, muss sich vorher registrieren lassen, auch im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge. Es muss eine eintägige (24-Stunden-)Genehmigung beim Metropolitan Registry of Foreign and Other Authorised Vehicles (https://ajuntament.barcelona.cat/qualitataire/en/zona-de-baixes-emissions/vehicles-foreign-number-plate) beantragt werden. Pro Jahr sind maximal zehn Tagesbewilligungen möglich.
Spanien hat die Regelgeschwindigkeit innerorts unter die üblichen 50 km/h abgesenkt. In spanischen Gemeinden sind auf einer Fahrbahn für beide Richtungen 20 km/h, für jeweils eine Fahrbahn für jede Richtung 30 km/h und bei jeweils mindestens zwei Fahrbahnen für jede Richtung 50 km/h erlaubt. In Brüssel gilt ebenfalls meistens Tempo 30. Ausnahmen gibt es auf bestimmten Hauptstraßen, wo die Geschwindigkeitsbegrenzung 50 oder 70 km/h betragen kann. In Wohngebieten gilt in der belgischen Hauptstadt generell eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h.
Auch bei der erlaubten Höchstgeschwindigkeit für Gespanne gilt das Motto „Andere Länder, andere Sitten.“ Das Höchsttempo im Anhängerbetrieb hängt in einigen Ländern vom zulässigen Gesamtgewicht (zGG) des Hängers oder vom Gesamtgewicht des Gespanns ab. Wer in Frankreich beispielsweise mit einem Gespann unterwegs ist, das insgesamt maximal 3,5 Tonnen auf die Waage bringen darf, muss keine zusätzlichen Einschränkungen bei der Geschwindigkeit beachten und darf mit bis zu 130 km/h unterwegs sein. Oberhalb dieser Gewichtsgrenze sind maximal 90 km/h erlaubt.
In Italien liegt das Höchsttempo für Gespanne bei 80 km/h, Wohnmobile mit einer Gesamtmasse zwischen 3,5 und zwölf Tonnen dürfen auf Autobahnen hingegen bis zum 100 km/h schnell sein. In den Niederlanden wiederum dürfen Gespanne mit maximal 90 km/h unterwegs sein. Wiegt der Hänger oder das Wohnmobil selbst mehr als 3,5 Tonnen, liegt das erlaubte Höchsttempo bei maximal 80 km/h.
Generell gilt: Die deutsche Tempo-100-Zulassung für Gespanne hat im Ausland keinerlei Bedeutung.
Frankreich verpflichtet alle Fahrer und Halter von Kfz über 3,5 Tonnen (auch Wohnmobile) an Fahrer- und Beifahrerseite sowie am Heck insgesamt drei spezielle Toter-Winkel-Aufkleber anzubringen. Diese Regelung gilt auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Wohnwagengespanne müssen nur dann die Warnhinweise tragen, wenn entweder das Zugfahrzeug oder der Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben.
In Spanien müssen Gespanne und Wohnmobile über zwölf Metern Länge am Heck entweder mit einem großen Schild (130 cm x 25 cm) oder durch zwei kleine Schilder (je 50 x 25 cm), jeweils gelb mit rotem Rand, gekennzeichnet sein. Die Tafeln müssen in einem Abstand von 50 bis 150 Zentimeter zum Boden befestigt werden.
Nach hinten überstehende Ladung ist in Italien speziell zu kennzeichnen. Vorgeschrieben ist eine genormte, 50 mal 50 Zentimeter große, rot-weiß schraffierte und reflektierende Tafel. Wird die gesamte Fahrzeugbreite von der Ladung bedeckt, müssen die beiden seitlichen Ecken mit jeweils einer derartigen Tafel gekennzeichnet sein. Auch in Spanien gilt eine inhaltlich entsprechende Vorschrift.
Reservekanister
Bei langen und anstrengenden Reisen rät der AvD, regelmäßig eine Rast mit einzuplanen. Gelegentlich empfiehlt sich sogar eine Schlafpause. Am Straßenrand ist das aber über Nacht selten erlaubt. Wer mit Auto, Anhänger oder Wohnmobil unterwegs ist, muss aufpassen: Verboten ist das in Dänemark und den Niederlanden. In Notsituationen ausnahmsweise geduldet wird das Übernachten außerhalb von Campingplätzen in Österreich, der Schweiz, Italien und Frankreich. Ausdrücklich gestattet ist das Nächtigen an der Straße in Norwegen und Schweden. In Deutschland ist es ebenfalls nicht verboten, am Straßenrand eine nächtliche Ruhepause einzulegen, um fit und ausgeruht weiterzureisen. Park- und Haltebeschilderungen sind aber immer zu beachten. Wer sich auf Privatgrundstücke stellen will, und sei es ein Acker, muss vorher natürlich den Eigentümer fragen.
Das Mitführen von Kraftstoffen in Reservekanistern ist auf Fähren nicht erlaubt. Griechenland verbietet es generell, Luxemburg erlaubt nur das Nachfüllen bei leerem Tank. In vielen Ländern sind zehn Liter in einem geeigneten und geprüften Behälter zugelassen. Der AvD empfiehlt generell, nicht mehr als zehn Liter Kraftstoff im Auto zu transportieren.
Nahezu europaweit ist die Nutzung von Kindersitzen und Rückhaltesystemen für den Transport von Kindern vorgeschrieben. Mobiltelefone ohne Sprachsteuerung dürfen ebenfalls nirgends am Steuer benutzt werden. Hupen ist außer in einer akuten Notsituation überall im Ausland verboten.
Und wer ins Ausland reist, der muss sich auf Mautgebühren einstellen. Neben Vignetten und Zahlung mit Münzen direkt an der Mautstation gibt es mittlerweile auch elektronische Boxen und Transponder.