Neue EU-Regelung zum Führerschein deutlich moderater als geplant
Müssen Senioren mit Führerschein in der EU bald Prüfungen machen, um weiter fahren zu können? Und bis zu wie vielen Tonnen Gesamtgewicht darf man Fahrzeuge lenken? Die EU hat nun eine Neuregelung auf den Weg gebracht.
Die Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie, die das Europäische Parlament jetzt angenommen hat, fällt weitaus moderater aus als ursprünglich geplant. Unter anderem wurde vorgeschlagen, dass die Fahrerlaubnis zunächst nur für Fahrzeuge unter zwei Tonnen Gesamtgewicht erteilt werden soll und jeder Autofahrende über 70 Jahre alle fünf Jahre seine Fahrtauglichkeit überprüfen lassen muss. Dagegen habe Verbände und Automobilclubs, darunter der ACV, der CIVD und der ZDK in der Debatte argumentiert.
„Mit der überarbeiteten Richtlinie haben Mitgliedsstaaten nun die Möglichkeit, den Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse C im Rahmen einer Inspektion oder einer Probefahrt auch das Führen von Fahrzeugen der Klassen D und D1 zu gestatten. Diese Maßnahme verbessert die Effizienz von Inspektionen und Probefahrten und gewährleistet gleichzeitig die Sicherheit im Straßenverkehr“, so der ZDK. Der überarbeitete Text lässt Spielraum für nationale Eigenheiten, wie etwa den Führerscheinerwerb ab 17 Jahren. Er enthält außerdem keine unverhältnismäßig diskriminierenden Regeln für Fahranfänger oder ältere Verkehrsteilnehmer, so der Verband.
Der ACV Automobil-Club Verkehr hatte sie im Vorfeld kritisiert und begrüßt nun, dass die Mitgliedsstaaten weiter selbst entscheiden können, ob eine Selbstauskunft oder ein Gesundheitscheck eingeführt wird. „Obligatorische Gesundheitschecks bedeuten vor allem mehr Bürokratie anstatt mehr Verkehrssicherheit. Studien zeigen zudem, dass altersbasierte Fahrtauglichkeitsüberprüfungen kein allgemein wirksames Instrument sind, um schwere Verkehrsunfälle durch ältere Autofahrer und Autofahrerinnen signifikant zu reduzieren.“ erklärt ACV Geschäftsführer und EAC-Präsident Holger Küster.
Auch der Caravaning-Verband CIVD begrüßt die neue Vorlage. Darin ist etwa vorgesehen, die Gewichtserweiterung des B-Führerscheins auf 4,25 Tonnen unter anderem für Reisemobile zuzulassen. Die Regelung soll nicht nur für Camping-Fahrzeuge, sondern auch für Krankenwagen gelten und ist unabhängig von deren Antriebsart. Eigentlich sollte die Gewichtserhöhung der schwereren Masse von Batteriefahrzeugen Rechnung tragen. Jedoch haben die vorgeschriebene Abgasreinigung bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor sowie zahlreiche Sicherheitssysteme auch die Gewichte der herkömmlich motorisierten Camper erheblich gesteigert. Die bisherige 3,5-Tonnen-Grenze führte immer häufiger zum Überladen des Fahrzeugs.
Darüber hinaus sprach sich das EU-Parlament für eine Anpassung des Mindestalters von Busfahrerinnen und Busfahrern auf 21 Jahre aus, wodurch in Zukunft besser junge Nachwuchskräfte für den Beruf gewonnen werden können. Außerdem sollen künftig Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen leichter in der Europäischen Union anerkannt werden.
Die genauen Rahmenbedingungen der Führerscheinerweiterung werden im Trilog zwischen Kommission, Rat und Parlament erst nach den Neuwahlen zum Europaparlament (6. bis 9. Juni 2024) ausgehandelt. Es wird jedoch erwartet, dass sie sich eng an der jetzt verabschiedeten Vorlage bewegen werden.