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Neuer Bußgeldkatalog auf den Weg gebracht

Mit dem neuen Bußgeldkatalog werden etliche Verkehrsverstöße in Deutschland künftig härter geahndet. Jedoch schafften es nicht alle Vorschläge in den Katalog.

 ©Tim Reckmann Pixelio

Nach Verzögerungen wegen eines Formfehlers im vergangenen Jahr hat der Bundesrat den neuen Bußgeldkatalog auf den Weg gebracht. Er soll vor allem Fußgänger und Radfahrer besser schützen. Vom Tisch sind schnellere Punkte und der raschere Führerscheinentzug bei Tempoverstößen. Stattdessen werden die Bußgelder für Geschwindigkeitsübertretungen deutlich angehoben. Aber auch falsches Parken beispielsweise wird künftig erheblich teurer.

Wer mit dem Auto oder Motorrad bis zu 20 km/h zu schnell fährt, zahlt demnächst doppelt so viel wie bisher. Die Fahrverbotsgrenzen hingegen bleiben unverändert. Die ursprünglich geplanten Verschärfungen ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts wurden auch auf Drängen des ADAC wieder zurückgenommen. Der Automobilclub hält die Erhöhung der Bußgelder im Sinne der Abschreckung für ausreichend. Wie bisher gibt es erst für Übertretungen ab 21 km/h einen Punkt in Flensburg.

Für Halten und Parken mit Behinderung auf dem Rad- oder Gehweg oder in zweiter Reihe wird neben einem Bußgeld von mindestens 70 Euro künftig auch ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg fällig. Vielen Verkehrsteilnehmern drohen Einträge, da Halten in zweiter Reihe fast immer eine gewisse Behinderung darstellt, wenn es zur Anzeige kommt. Der ADAC hatte diese neue Systematik im Gesetzgebungsverfahren kritisiert und stattdessen angeregt, einen Punkt erst bei Vorliegen einer Gefährdung zu verhängen.

Für das Nichtbilden oder unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse drohen nicht nur Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, sondern nun auch immer ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte. Das Fahrverbot wird unabhängig von einer konkreten Gefahr oder Behinderung ohne weitere Differenzierung verhängt. Gerade Motorradfahrer haben bisher gerne die Rettungsgasse im Stau zum Durchfahren genutzt und sollten gewarnt sein.

Ab wann genau die neuen Vorschriften gelten, ist noch nicht klar. Die Änderungen treten drei Wochen nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, die nun vorbereitet wird.

aum