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Oldtimergutachten regelmäßig aktualisieren

Zu Beginn der Saison sollten Oldtimer-Besitzer die Versicherungen und Wertnachweise für ihre historischen Schätzchen auf den neuesten Stand bringen, empfehlen die Sachverständigen von DEKRA. Im Schadenfall beziehen sich die Versicherer bei der Regulierung auf das letzte verfügbare Wertgutachten.

 ©meridian

Weist es die Wertsteigerungen der letzten Jahre nicht aus, kann der Besitzer nicht mit der vollen Erstattung des aktuellen Marktwertes rechnen.

Marktschwankungen und Restaurierungsarbeiten können den Wert eines Fahrzeuges ganz schnell um mehrere Tausend Euro steigern. Bei höherwertigen Fahrzeugen bewegen wir uns sogar rasch im fünf- oder sechsstelligen Bereich", sagt Thorsten Ruthmann, Produktmanager des DEKRA Classic Service. Kann der Besitzer im Schadenfall kein aktuelles Wertgutachten vorlegen, wird auf Grundlage der vorliegenden Expertise reguliert oder der Durchschnittswert geschätzt. Die nicht dokumentierten Restaurierungsarbeiten bleiben bei einem Verlust des Fahrzeuges unberücksichtigt.

Es macht Sinn, das Wertgutachten regelmäßig zu aktualisieren. Der Schadenfall kommt immer unangekündigt und tritt häufiger ein, als man denkt", betont Ruthmann. So besteht bei Veranstaltungen ein erhöhtes Diebstahlrisiko. Laut GDV verschwanden im Jahr 2012 insgesamt 1.376 Fahrzeuge, die älter als 15 Jahre waren. „Auch kommt es gar nicht so selten vor, dass Fahrzeughallen oder Garagen abbrennen. Wir erleben regelmäßig, dass die verlorenen Fahrzeuge zu gering oder gar nicht versichert sind." Viele Oldtimer-Besitzer restaurieren ihr Schätzchen im Laufe von mehreren Jahren, setzen den Motor instand, frischen den Lack auf, bauen neue Chromteile an oder lassen die Innenausstattung aufarbeiten. Schon allein dadurch steigt der Wert des Fahrzeuges, ganz unabhängig von der normalen Wertsteigerung. Wer über der mühevollen Detailarbeit den Papierkrieg vergisst, muss unter Umständen empfindliche Verluste hinnehmen. Davor schützt ein aktualisiertes Gutachten, das die Punkte auflistet, die sich seit der letzten Begutachtung geändert haben. Die Oldtimer-Sachverständigen führen dazu eine Besichtigung des Innenraums, der Karosserie und des Unterbodens sowie eine Probefahrt durch. Die Kosten betragen im Standardfall rund 180 Euro.

Ruthmann empfiehlt Oldtimer-Besitzern weiter, ihren Versicherungsschutz zu überprüfen. Vor Verlusten schützt beispielsweise eine Restaurierungsbegleitversicherung. Bei diesen Policen wird in regelmäßigen Abständen ein Zustandsbericht vom Fahrzeug erstellt und der versicherte Wert dem Fortschritt der Restaurierungsarbeiten step by step angepasst. Eine weitere Option bieten die sogenannten All-Risk-Versicherungen, die alles versichern, was nicht unter normalen Verschleiß wie Rostbefall oder ein verschlissenes Verdeck fällt. Selbst ein Motorschaden am Oldtimer ist hier enthalten.

von Gerhard Mauerer