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Ratgeber: Kühler Kopf an heißen Tagen

Autos heizen sich an warmen Tagen enorm auf. Das kann insbesondere für kleine Kinder und Tiere schnell gefährlich werden. Hier sind einige Tipps zusammengestellt, wie man der Hitze begegnen kann.

 ©Günter Havlena Pixelio

Die nächste Hitzewelle kommt, passend zur Ferienzeit. Doch im Auto schafft die Hitze Probleme, weil sich das Innere des Fahrzeugs in praller Sonne schnell aufheizt. Schon bei 45 Grad Celsius ziehen Ärzte eine Grenze für die Gesundheit von Mensch und Tier. Der überlastete Organismus reagiert mit Kreislaufproblemen, Kopfschmerz und Erschöpfung. Wer bei diesen Temperaturen Auto fährt, muss mit beeinträchtigten Fähigkeiten rechnen, gefährdet sich und andere. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung fasst einige Tipps zum richtigen Verhalten zusammen.

Der erste Schritt vor der Fahrt: das Auto gut durchlüften. Am besten alle Türen und auch die Kofferraumklappe öffnen, dann sind schon nach wenigen Minuten erträglichere Temperaturen im Innenraum erreicht.

Eine Klimaanlage ist an heißen Tagen eine Trumpfkarte. Als angenehm werden Temperaturen zwischen 21 und 23 Grad empfunden. Ist es draußen deutlich heißer, sollte die Klimatisierung höher eingeregelt werden, um einen Temperaturschock beim Aussteigen zu vermeiden. Ein Temperaturunterschied von fünf bis sieben Grad hat sich bewährt.

Um den Innenraum schnell herunterzukühlen, schaltet man die Klimaanlage am besten auf den ersten Kilometern in den Umluftbetrieb. Dann kann sich das System zunächst ausschließlich um die Luft im Interieur kümmern, statt warme Frischluft von außen zu kühlen. So werden schneller angenehme Temperaturen erreicht. Lässt sich das Auto vorklimatisieren und ist der Zeitpunkt des Fahrtbeginns bekannt? Dann kann die Klimaanlage entsprechend programmiert werden und der Innenraum des Autos ist schon beim Losfahren angenehm temperiert.

Ob mit oder ohne Klimaanlage: Ausreichendes Trinken ist bei Hitze wichtig. Das gilt im Sommer ganz grundsätzlich, aber auf längeren Autofahrten noch mehr: Denn wer dehydriert ist, kann sich schlechter konzentrieren. Regelmäßige Pausen helfen ebenfalls dabei, die Fitness fürs Autofahren zu erhalten.

Hitze ist nicht das einzige Risiko beim Autofahren im Sommer, sondern auch der hohe Anteil an UV-Strahlung im intensiven Sonnenlicht. Gerade bei langen Fahrten ist deshalb Sonnenschutz für Kinder an den hinteren Seitenfensterscheiben und der Heckscheibe sinnvoll. Es gibt verschiedene technische Lösungen wie Sonnenblenden mit Saugnäpfen, Rollos oder vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) zugelassene Folierungen. Jedes System hat seine Vor- und Nachteile, eine gründliche Beratung vor dem Kauf ist deswegen sinnvoll.

Besonders riskant kann es sein, Kinder im Sommer im geparkten Auto zu lassen. Denn stehende Fahrzeuge heizen sich extrem schnell auf. Babys und kleine Kinder können wegen ihrer im Verhältnis zum Körpervolumen geringen Körperoberfläche die Wärme schlecht ausgleichen. Deshalb droht schnell ein gefährlicher Hitzestau. Selbst während eines kurzen Einkaufs im Supermarkt müssen Kinder daher immer mitgenommen werden.

Was tun, wenn man dennoch ein Kind in einem in der Sonne geparkten Auto entdeckt? Wer diese Situation als gefährliche Lage erkennt, ist dazu verpflichtet, Hilfe zu leisten. Eine Unterlassung ist strafbar. Am besten verständigt man über den Notruf Polizei oder Feuerwehr und versucht, die Eltern aufzufinden. Wenn das Kind bereits extrem stark schwitzt und nicht auf Signale von außen reagiert, kann Lebensgefahr bestehen. Dann sollte im Rahmen der Notstandslage eine Seitenscheibe eingeschlagen werden, um dem Kind helfen zu können.

Dieses Einschlagen der Scheibe ist zwar eine Sachbeschädigung, wird im Erste-Hilfe-Fall zum Retten von Menschenleben aber als gerechtfertigt betrachtet. Zur Sicherheit sollte das Vorgehen jedoch möglichst mit einem Handyvideo oder Fotos dokumentiert werden. Denn zivilrechtlich sollte die helfende Person die Notstandslage beweisen können, sagt Christian Janeczek. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht in Dresden ist Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Und wenn ein Tier in einem in der Sonne geparkten Auto entdeckt wird – beispielsweise ein Hund? Grundsätzlich ist der Sachverhalt vergleichbar, sagt Anwalt Janeczek – auch wenn bei einem Kind schneller und einfacher eine Notstandslage angenommen werden kann.

aum