Ratgeber: Oldtimer richtig versichern
Worauf sollten Oldtimer-Besitzer bei der Versicherung ihrer Fahrzeuge achten? Die ADAC Autoversicherung hat einige wichtige Informationen zu diesem Thema zusammengestellt.
Ein schicker Oldtimer muss kein Vermögen kosten – auch wenn Liebhaber beim Kauf mancher Exemplare tief in die Tasche greifen. Dagegen ist der Versicherungsschutz oft gar nicht teuer. Der Grund: Klassische Fahrzeuge werden weniger und vorsichtiger gefahren. Worauf es beim Versichern ankommt und welche Besonderheiten gelten, verrät die ADAC Autoversicherung.
Was ein Oldtimer ist, hat der Gesetzgeber festgelegt: Es sind Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt und gut erhalten sind. Zudem müssen sie weitestgehend dem Originalzustand entsprechen. Ist das erfüllt, kann das Gefährt mit einem H-Kennzeichen („historisches Fahrzeug“) offiziell als Oldtimer zugelassen werden. Für eine Oldtimerversicherung ist ein solches Kennzeichen aber keine Voraussetzung. Bei manchen Versicherern, wie etwa der Classic-Car-Versicherung vom ADAC, können sogar Pkw ab einem Alter von 20 Jahren und einem Marktwert von 5000 Euro als Klassiker versichert werden.
Wie für jedes Auto ist auch für klassische Fahrzeuge die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Autofahrer auch bei Oldtimern auf eine hohe Versicherungssumme achten. Empfehlenswert sind 100 Millionen Euro für Sachschäden und bis zu 15 Millionen Euro pro verletzte Person bei Personenschäden. Der Haftpflichtschutz kann durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung erweitert werden. Die Teilkasko versichert den Oldtimer gegen Diebstahl, Brände oder Explosionen, Glasschäden und Kurzschlüsse. Im Schutz inbegriffen sind auch Elementarschäden, etwa durch Sturm, Hagel oder Überschwemmung. Auch die Kosten einer Kollision mit einem Reh oder Wildschwein werden von der Teilkasko übernommen. Besser ist allerdings, wenn die Versicherung nicht nur bei Zusammenstößen mit Haarwild zahlt, sondern bei Tieren aller Art.
Worauf Oldtimerfreunde ebenfalls achten sollten: Sind Schäden, die bei einem Fahrzeugtransport entstehen, versichert? Ein umfassender Teilkaskoschutz sollte das beinhalten. Auch der Schutz vor Vandalismus kann sich lohnen. Die Leistungen hierfür sind entweder bereits in der Teilkasko oder in der Vollkasko enthalten. Da Liebhaberfahrzeuge oft an Wert gewinnen, empfiehlt es sich, dass Wertsteigerungen beim Versicherungsschutz berücksichtigt werden. Bei einigen Versicherern ist dies sogar bei Steigerungen um bis zu 30 Prozent der Fall.
Die Vollkasko deckt zusätzlich zu den Teilkaskoleistungen auch selbstverschuldete Schäden am Oldtimer ab. Wichtig: der Versicherer sollte auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten. Dann besteht auch voller Versicherungsschutz, wenn beispielsweise eine rote Ampel übersehen wird und es so zum Unfall kommt. Wer sein Fahrzeug besonders gut absichern möchte, wird zudem über eine Allgefahrendeckung nachdenken, die auch weitere Risiken wie Brems-, Betriebs- oder Bruchschäden abdeckt.
Trotz vieler Ähnlichkeiten zu einer normalen Kfz-Versicherung gibt es beim Versicherungsschutz für klassische Fahrzeuge auch Besonderheiten. Die jährliche Fahrleistung ist üblicherweise begrenzt, oft auf 9000 Kilometer. Zudem setzen die Versicherer in der Regel voraus, dass zusätzlich ein Alltagsfahrzeug vorhanden ist. Und im Schadenfall ändert sich normalerweise nichts am Tarif. Autofahrer werden also auch bei selbstverschuldeten Unfällen nicht zurückgestuft.