Ratgeber: Rechtzeitig auf Winterreifen wechseln
Ja, im Oktober kann es noch recht warm sein - und dieses Jahr war es das auch. Dennoch ist der Oktober der Monat, in dem Autofahrer auf Winterreifen umsteigen sollten.
Auch wenn der goldene Oktober mitunter noch für recht hohe Temperaturen sorgt, bleibt der Oktober doch der Monat, in dem Autobesitzer ihr Fahrzeug auf Winterbereifung umrüsten sollten. Denn bereits zu dieser Jahreszeit können erste Nachtfröste Fahrern, die früh oder spät unterwegs sind, Probleme in Form von rutschigen Straßen bereiten. Dann geben Sommerreifen vielfach nicht mehr ausreichend Sicherheit. Deshalb gilt nach wie vor die alte Faustregel von „O bis O“, also Winterbereifung von Oktober bis Ostern.
Vielen Autofahrern bzw. -besitzern scheint Umfragen zufolge zudem unbekannt zu sein, dass in Deutschland seit vergangenem Jahr eine Winterreifenpflicht gilt. Diese schreibt zwar keinen bestimmten Zeitraum vor, in dem die Autos mit Winterbereifung versehen sein müssen. Vielmehr gilt weiterhin, dass bei „winterlichen Witterungsverhältnissen“ das Auto entsprechend bereift sein muss. Um den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu genügen, reichen ab diesem Jahr jedoch die bekannten Matsch- und Schnee-Reifen (M+S-Reifen) nicht mehr aus. Zulässig für den Winterbetrieb sind vielmehr nur noch Reifen mit dem sogenannten Alpine-Symbol.
Was bedeutet das im Einzelnen? Grundsätzlich, dass Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen wie etwa Schnee, Schneematsch oder Eisglätte nur noch unterwegs sein sollten, wenn ihr Fahrzeug mit Reifen ausgerüstet ist, die das neue Wintersymbol auf der Reifenflanke tragen. Dabei handelt es sich um ein dreigezacktes Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke in der Mitte. Die Kennzeichnung M+S genügt nicht mehr. Das gilt bislang jedoch nur für Reifen, die ab dem 1. Januar 2018 hergestellt wurden. Für vorher produzierte M+S-Pneus wurde eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2024 eingeräumt. Das bedeutet, dass Autobesitzer ihre vorhandenen Winterreifen weiterhin nutzen können.
Unverändert Bestand hat die Regelung, dass Autofahrer, die bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nicht mit der vorgeschriebenen Winterbereifung unterwegs sind, mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen müssen. Dabei ist die Höhe der Bestrafung gestaffelt: Wer lediglich bei entsprechender Witterung ohne Winterbereifung erwischt wird, muss 60 Euro bezahlen. Obendrauf gibt’s einen Punkt im Verkehrssünderregister. Behindert ein Fahrer in einem falsch bereiften Auto allerdings den Verkehr, kann ihn das 80 Euro und ebenfalls einen Punkt in Flensburg kosten. Für eine Gefährdung des Straßenverkehrs durch nicht an die Witterungsverhältnisse angepasste Reifen drohen 100 Euro sowie ein Punkt. Und wer wegen falscher Bereifung im Winter einen Unfall verschuldet, hat mit einem Bußgeld in Höhe von 120 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister zu rechnen.
Ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht kann auch Unannehmlichkeiten mit der Versicherung nach sich ziehen. Zwar stellt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stellvertretend fest, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden eines Unfallopfers auch dann übernimmt, wenn der Unfallverursacher mit Sommerreifen unterwegs war. Doch der kann von seinem Versicherer in Regress genommen werden, stellt das von der HUK-Coburg getragene Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern klar. Auch ein Vollkaskoschutz kann demnach – in schweren Fällen sogar vollständig – gekürzt werden, „wenn der Autofahrer vor Fahrtantritt oder während der Fahrt hätte erkennen müssen, dass Sommerreifen angesichts der Straßenverhältnisse völlig ungeeignet sind und es aufgrund der unzureichenden Bereifung zu einem Unfall kommt“, so der GDV.
Abgesehen von diesen drohenden Sanktionen raten Experten auch aus Sicherheitsgründen zum rechtzeitigen Wechsel auf Winterbereifung. Winterreifen mit weicheren Gummimischungen bremsen bei niedrigen Temperaturen unter sieben Grad besser und halten sicherer die Spur als die härteren Sommerreifen. Und für neue Pneus mit dem Alpine-Symbol spricht, dass die Reifen mit der Berg-Schneeflocke-Kennzeichnung Bremstests auf Schnee zu bestehen haben. Das brauchten die alten M+S-Reifen nicht, um als wintertauglich anerkannt zu werden.