Ratgeber: Schäden an der Windschutzscheibe
Autos geraten immer wieder durch Steine unter „Beschuss“. Aufgewirbelt durch vorausfahrende Autos kann selbst Rollsplitt zu Geschossen werden, die den Frontbereich des Fahrzeugs und oft auch die Frontscheibe in Mitleidenschaft ziehen. Lackschäden lassen sich in einem solchen Fall meist noch problemlos ausbessern, bei der Windschutzscheibe ist das nicht immer so einfach.
Zwar können Kfz-Werkstätten oder Autoglas-Fachbetriebe einen solchen Glasschaden dank moderner Technik häufig so gut beheben, dass von der Beschädigung (fast) nichts mehr zu sehen ist. Auch bekommt die Scheibe dabei nahezu ihre ursprüngliche Festigkeit zurück. Doch eine solche Reparatur ist nur zulässig, wenn sich der Steinschlagschaden nicht im Sichtfeld des Fahrers befindet. Als Sichtfeld gilt dabei eine Fläche von der Größe eines DIN-A4-Blattes direkt vor dem Fahrer, wie der ADAC erläutert. Wird in diesem Bereich ein Schaden an der Frontscheibe ausgebessert, ist es wahrscheinlich, dass es bei der nächsten Hauptuntersuchung keine Plakette gibt.
Ein Steinschlagschaden sollte auch dann nicht repariert werden, wenn er größer als fünf Millimeter, also etwa ein Fingernagel ist und mehr als nur die äußere Schicht der Scheibe in Mitleidenschaft gezogen wurde. Auch bei Rissen im Glas ist Vorsicht geboten, denn die können sich schnell vergrößern. Dann büßt die Scheibe an Stabilität ein. Das ist bei modernen Autos von größerer Bedeutung als manche annehmen, weil die Frontscheibe mit zur gesamten Karosseriestabilität eines Fahrzeugs beiträgt. In solchen Fällen bleibt oft nur der Austausch der kompletten Scheibe.
Die Kosten dafür übernimmt die Teilkaskoversicherung, wie das Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern klarstellt. Der Kunde muss nur die jeweilige Selbstbeteiligung tragen. Dabei ist es unerheblich, wie der Schaden entstanden ist: Die Versicherung fragt bei Glasbruchschäden nicht nach der Ursache. Das verleitet unseriöse Reparaturbetriebe mitunter dazu, den Kunden den kompletten Austausch der beschädigten Scheibe nahezulegen, auch wenn diese eigentlich repariert werden könnte. Davon raten die Versicherer wie auch der ADAC ab, weil es sich bei einem solchen Verhalten um Versicherungsbetrug handelt, der bekanntlich strafbar ist.
Die Kfz-Versicherer verzeichnen pro Jahr rund 2,3 Millionen Glasbruchschäden bei Pkw, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für 2013 bekannt gab. Dabei kam ein Schadensaufwand von 1,2 Milliarden Euro zustande. Gegen solche Glasschäden ist zwar kein Autofahrer gefeit, doch ihr Risiko lässt sich zur eigenen Sicherheit vermindern: indem man noch größeren Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen hält als ohnehin nötig. Kommt es dennoch zu einem solchen Glasbruchschaden, sollte er schnellstmöglich behoben werden.