Zurück

Ratgeber: Urlaub mit Mietwagen

Wer in den Urlaub fliegt, nimmt sich vor Ort gern einen Mietwagen. Doch dabei gibt es einiges zu beachten, damit der Urlaub wirklich entspannt verlaufen kann.

 ©Goslar Institut

Mit den Osterferien beginnt in Deutschland wieder die Reisezeit. Viele Menschen zieht es nach wie vor in wärmere und sonnigere Regionen, bei denen wegen der Entfernung meist das Flugzeug die erste Wahl ist, um dort hinzukommen. Wer dann vor Ort flexibel sein möchte, nutzt häufig einen Mietwagen zurück. Die aktuelle Preislage bezeichnen Marktbeobachter als angemessen. Um das Budget im Griff zu haben, empfiehlt der Automobilclub von Deutschland (AvD), schon vorab zu buchen.

Nicht nur ist die Internet-Recherche vom eigenen Sofa aus bequemer, weit vor dem Urlaubsantritt einen Mietwagen auszuwählen, sondern es bedeutet meist günstigere Tarife als direkt am Urlaubsort. Über Vergleichportale können Fahrzeuge und Konditionen über die Filterfunktionen gut miteinander verglichen werden. Weiterer Vorteil: Buchungen über das Internet sind meist bis kurz vor Reiseantritt kostenlos stornierbar.

Der AvD rät, bei der Auswahl immer vom eigenen Bedarf auszugehen. Die Zahl der möglichen Mitfahrer und benötigter Stauraum bestimmt die Größe des Wagens. Wer zu zweit die Region erkunden will, wird ein kompaktes Fahrzeug benötigen. Ist die mehrköpfige Familie oder eine Reisegruppe zu transportieren, muss ein größeres Auto gebucht werden. Extrakosten verursachen etwa benötigte Kindersitze, aber auch ein eingetragener zweiter Fahrer. Zu achten ist auch auf angezeigte Kilometerbegrenzungen. Die sollten nur dann angeklickt werden, wenn die mutmaßliche Kilometerleistung abschätzbar ist. Bei Überschreitung schlägt jeder Zusatzkilometer zusätzlich zu Buche. Tarife ohne Begrenzungen sind häufig nur wenig teurer, genauso wie längere Buchungszeiträume. Vergleichen lohnt sich auch hier.

Die in den Portalen sichtbaren Kontingente und Fahrzeuge werden meist schon mit einer Vollkasko-Versicherung eingestellt. Der Umfang einer solchen Vollkasko kann die Beschädigungen der Reifen, defekte Scheiben oder ein Kratzer am Unterboden des Fahrzeugs ausnehmen. Auch Abstecher abseits befestigter Wege und daraus resultierende Schäden wälzen manche Anbieter auf den Mieter ab. Ob auch Schäden durch Offroad-Fahrten abgesichert werden können, lässt sich in den Anklickmenüs der Portale ermitteln. Man sollte sich deshalb immer über den Umfang der Versicherungen vergewissern.

Am Zielort holen Urlauber den Wagen am besten zu den regulären Öffnungszeiten ab und geben ihn auch dann wieder zurück. Ist wegen der Anreisezeit nur eine Übergabe außerhalb der Geschäftszeit möglich, kostet das Extra. Stationen an Flughäfen und Bahnhöfen verlangen üblicherweise eine zusätzliche Bereitstellungsgebühr. Vorlegen muss man den so genannten Voucher, seinen Führerschein und eine Kreditkarte.

Wichtig ist, den Zustand des Mietwagens innen und außen vor Übernahme genau zu prüfen. Bereits vorhandene Dellen und Kratzer sollte man sich von einem Stationsmitarbeiter im Übergabeprotokoll bestätigen lassen und am besten auch mit Smartphone fotografisch festhalten. Der AvD rät davon ab, Schriftstücke vor Ort zu unterschreiben, die nicht in der eigenen Muttersprache abgefasst sind. Es besteht sonst die Gefahr, dass mit der Unterschrift ein neuer Vertrag mit anderen Konditionen nach dem Recht des Aufenthaltslandes abgeschlossen wird. Selbstverständlich sollten alle vorgelegten Unterlagen gründlich gelesen und aufbewahrt werden.

Ein Mietwagen sollte auf jeden Fall immer vollgetankt zurückgegeben werden. Das Nachfüllen durch den Vermieter ist teuer und wird mit dem doppelten oder sogar dreifachen Tankstellenpreis dem Mieter in Rechnung gestellt.

Kann nach einer Beschädigung oder einem Unfall kein Dritter als Verursacher haftbar gemacht werden, ist man als Mieter für den Zustand des Wagens verantwortlich. Selbstbehalte senken den Mietpreis. Allerdings bleibt dann das Risiko, bei Schäden am Fahrzeug bis zu 1000 Euro selbst tragen zu müssen, und das auch bei kleinen Mietfahrzeugen.

Wer in einem Land außerhalb der Europäischen Union ein Fahrzeug mietet, sollte unbedingt auf die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung achten, rät der AvD. Sie sind nicht selten deutlich niedriger als in der EU vorgegeben. Dann kann der Fall eintreten, dass Schäden am Mietfahrzeug selbst getragen werden müssen, weil die Versicherung des Schädigers nicht ausreicht. Es gibt eine entsprechende Zusatzversicherung, die so genannte Mallorca-Police, die man abschließen kann.

Nach einem Schadenfall, etwa durch Unfall oder einen Diebstahl, schreiben die Mietbedingungen vor, den Vermieter über die in den Mietunterlagen genannte Rufnummer zu informieren. Die Polizei sollte man ebenfalls rufen. Wichtig ist, dass alle am Unfall Beteiligten ihre Daten notieren und austauschen. Die Vermieter legen dafür Formulare in das Handschuhfach. Ist es nicht vorhanden, genügt auch das Notieren auf einem Blatt Papier. Fotos per Smartphone verbessern die Beweisführung. Dabei sollten nicht allein die Beschädigungen festgehalten, sondern auch die Position der Fahrzeuge und die Umgebung dokumentiert werden. Man sollte sich von der Polizei eine Kopie der Unfallaufnahme aushändigen lassen. Erscheint kein Beamter an der Unfallstelle, dann sollte nach Erledigung aller notwendigen Formalitäten eine Polizeistation aufgesucht und um ein Unfallprotokoll gebeten werden.

von Gerhard Mauerer