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Ratgeber: Wenn es geblitzt hat

Wenn‘s geblitzt hat, sind der Schreck und die Verunsicherung groß. War ich wirklich so schnell? Wurde richtig gemessen? Bekomme ich Punkte oder gar ein Fahrverbot? Der ADAC gibt Tipps, wie geblitzte Autofahrer sich verhalten sollten.

 ©ADAC

In der ADAC-Rechtsberatung, in der Münchner Zentrale des Automobilclubs, melden sich täglich bis zu 1500 Mitglieder mit Fragen rund um Auto, Verkehr und Mobilität, darunter auch immer wieder welche zu Geschwindigkeitsverstößen.

Die Ausrede, dass man beispielsweise den Flieger erreichen musste, stellt keine Entlastung dar. Sie suggeriert vielmehr Vorsatz, was die Verdoppelung der Geldbuße nach sich ziehen könnte, warnt der ADAC.

In der Regel sind die Messgeräte korrekt. Nur in wenigen Fällen lassen sich technische Fehler oder eine falsche Bedienung nachweisen. Wer aber überzeugt ist, dass etwas nicht stimmt, sollte sich über einen Anwalt Akteneinsicht geben lassen und klären, ob es überhaupt Anknüpfungspunkte für ein teures Sachverständigengutachten gibt.

Ein Fahrverbot kann nur im Ausnahmefall und wenn ganz besondere Gründe vorliegen in eine Geldbuße umgewandelt werden. Insbesondere, wenn die Kündigung des Arbeitsplatzes droht, weil nicht mehr Auto gefahren werden kann. In so einem Fall kann gegen eine höhere Geldbuße – meist wird verdoppelt – von einem Fahrverbot abgesehen werden.

Wird ein Fahranfänger während der Probezeit mit 21 km/h zu viel geblitzt, verlängert sich nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids die Probezeit von zwei auf vier Jahre. Außerdem muss ein Aufbauseminar in einer Fahrschule besucht werden.

Das Übersehen des Schildes, das über die Höchstgeschwindigkeit informiert, lohnt sich ein Einspruch nach ADAC-Angaben nur selten. Die Frage ist, ob das Schild ausreichend gut zu erkennen war. Dies prüft die Polizei, wenn sie die Messstelle einrichtet.

Erreicht den Temposünder wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 13 km/h kein Verwarnungsgeld, sondern gleich ein Bußgeldbescheid, könnte das Verwarnungsgeldschreiben in der Post verlorengegangen sein. Dies wertet die Behörde als „nicht bezahlt“ und erlässt einen Bußgeldbescheid. Dann werden neben 25 Euro Strafe auch 28,50 Euro Verfahrenskosten fällig. Wer einen Verkehrsrechtsschutz hat, bekommt das Geld erstattet.

Bei dem Foto vom Blitzer muss eine zweifelsfreie Identifizierung möglich sein. Bleiben beim Gericht Bedenken, kann es einen Gutachter einschalten oder gleich das Verfahren einstellen. Allerdings droht dann dem Halter eine Fahrtenbuchauflage.

ampnet/nic