Ratgeber zum Thema Verbandskasten
Man braucht ihn so gut wie nie, doch wenn, dann muss er vollständig und griffbereit sein: Der Verbandskasten im Auto. Hier gibt es Infos rund um dieses wichtige Thema.
Ihm wird meist wenig Aufmerksamkeit zuteil, und er führt in der Regel ein unbeachtetes Dasein im Auto: der Verbandkasten. Manch Fahrzeugbesitzer weiß im Zweifelsfall gar nicht, wo er steckt. Es ist gut, wenn er nicht benötigt wird, dennoch sollte hin und wieder ein Blick auf ihn geworfen werden, denn er hat ein Ablaufdatum.
Laut § 35h der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat jeder Autofahrer einen Verbandkasten mitzuführen. Für Kraftfahrzeuge mit mehr als 22 Plätzen sind sogar zwei Erste-Hilfe-Koffer vorgeschrieben. Wer gegen diese Vorschrift verstößt oder wer mit einem veralteten Verbandkasten erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Nur Motorradfahrer sind nicht verpflichtet, Verbandsmaterial an Bord zu haben.
Seit 2014 dürfen nur noch Verbandkästen verkauft werden, die der DIN-Norm Nr. 13164 genügen. Allerdings genüge nach den einschlägigen Regelungen der StVZO zum Mitführen jeder Verbandskasten, der den Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung ausreichend erfülle, erläutert der ADAC. Deshalb darf auch über das Jahr 2014 hinaus ein alter Verbandskasten bis zum Erreichen seines Verfallsdatums verwendet werden.
In einen Verbandskasten gehören neben anderen Inhalten genau vorgeschriebene Heftpflaster, Verbandpäckchen, Wundschnellverbände, Kompressen und Fixierbinden, ferner Verbandtücher, Dreiecktücher, eine Rettungsdecke, Feuchttücher und Einmalhandschuhe sowie eine Erste-Hilfe-Anleitung. Das Verfallsdatum vieler der Utensilien hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass die Materialien, die steril sein müssen, dies auch bleiben sollen. In der Regel ist ein neu erstandener Verbandkasten vier Jahre haltbar. Nach dieser Zeit sollte er durch einen neuen ersetzt werden.
Übrigens muss sich das vorgeschriebene Verbandmaterial und Erste-Hilfe-Zubehör nicht unbedingt in einem Kasten befinden, auch wenn davon immer die Rede ist. Auch eine entsprechende Tasche ist vollkommen regelkonform, da der Gesetzgeber nur vorgibt, welche Inhalte das Erste-Hilfe-Set aufweisen muss. Ob Kasten oder Tasche – Hauptsache das Verbandmaterial und die anderen Utensilien werden vor Verschmutzung und Feuchtigkeit geschützt.
Um im Notfall schnell helfen zu können, sollten Autofahrer jedoch nicht nur regelmäßig überprüfen, dass ihr Verbandskasten den Vorschriften entspricht und nicht überaltert ist. Die Erste-Hilfe-Ausrüstung muss bei Bedarf auch schnell griffbereit sein. Deshalb verbietet es sich von selbst, den Verbandkasten beim Beladen des Autos im Gepäckraum weit unten zu verstauen. Denn wer erst seinen Kofferraum ausräumen muss, um Erste Hilfe leisten zu können, verliert möglicherweise wertvolle Zeit. In modernen Fahrzeugen ist der Verbandkasten meist werksseitig verstaut. Doch auch auf diesen Platz sollte man für den Fall der Fälle schnellen Zugriff haben.
Nicht in einem Kfz-Verbandkasten aufbewahrt werden sollten hingegen Medikamente, auch keine Salben oder Schmerzmittel. Denn für die medikamentöse Behandlung eines Unfallopfers sind die professionellen Rettungskräfte zuständig. Um für den Notfall selbst gut gerüstet zu sein, empfiehlt es sich stattdessen, von Zeit zu Zeit seine Kenntnisse in einem Erste-Hilfe-Kursus aufzufrischen. Denn der Verbandkasten hilft nur dann wirklich, wenn sein Inhalt im Ernstfall auch richtig eingesetzt wird.