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Rettungsgasse: So funktioniert sie

Bei einem Unfall kann jede Sekunde über Leben und Tod entscheiden. Deshalb ist das rasche Bilden einer Rettungsgasse ungemein wichtig.

 ©ADAC

Im Zuge der Reform der Straßenverkehrsordnung werden in Zukunft Verstöße gegen die Rettungsgasse härter bestraft. Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlt (wie bisher auch) 200 Euro Bußgeld und kassiert zwei Punkte in Flensburg. Dazu kommt jetzt noch ein Monat Fahrverbot. Deutlich härter werden künftig auch Fahrer bestraft, die durch die Rettungsgasse fahren oder sich an Einsatzfahrzeuge dranhängen. Es werden mindestens 240 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot fällig.

Damit die Rettungs- und Einsatzkräfte schnell und ohne Behinderung zum Unfallgeschehen kommen, muss die Rettungsgasse bereits bei stockendem Verkehr gebildet werden, betont der ADAC. Auf Autobahnen und Straßen außerorts mit mehreren Fahrstreifen je Richtung weichen die Fahrzeuge auf der linken Spur nach links aus, alle anderen orientieren sich nach rechts. Da auf die Polizei noch Notarzt, Feuerwehr oder Abschleppdienst folgen können, muss die Rettungsgasse so lange offenbleiben, bis der Stau sich auflöst.

Eine recht einfache Möglichkeit, sich die Vorgaben zu merken, ist die so genannte Rechte-Hand-Regel: Dabei stellt der Daumen immer die linke Fahrspur dar, die ausgestreckten Finger die Anzahl der rechten Fahrbahnen. Die Lücke zwischen Daumen und Zeigefinger zeigt die Position der Rettungsgasse.

Wer im Ausland unterwegs ist, sollte auf die Regelungen im jeweiligen Land achten. In Österreich besteht die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, auf Autobahnen und Schnellstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren je Richtung. Auf zwei- oder mehrspurigen Fahrbahnen müssen sich alle Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur bereits bei stockendem Verkehr so weit links wie möglich einordnen. Alle Fahrzeuge auf den anderen Spuren orientieren sich so weit wie möglich nach rechts.

In Frankreich müssen Autofahrer den Einsatzfahrzeugen einfach nur die Möglichkeit geben, an den anderen Verkehrsteilnehmern vorbeizufahren. Die Schweiz sieht auf Autobahnen mit zwei Fahrstreifen eine Rettungsgasse in der Mitte der beiden Fahrspuren vor. Bei drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen ist die Gasse zwischen dem linken und dem zweiten Fahrstreifen von links zu bilden. Und in Italien gibt es keine speziellen Vorschriften.

ampnet/jri