Steuerermäßigung für Erdgas verlängert
Das Bundeskabinett hat die Steuerermäßigung für Erdgas und Biomethan als Kraftstoff bis Ende 2026 verlängert.
Die bisherige Regelung für komprimiertes Erdgas (Compressed Natural Gas, CNG) und Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas, LNG) ist zunächst bis 2018 befristet gewesen. Der ermäßigte Steuersatz für das so genanntes Autogas (LPG, Liquefied Petrol Gas) wird 2019 hingegen gestrichen.
Derzeit liegt der Anteil von Erdgas und Biomethan am Kraftstoffabsatz nach Angaben der von der Deutschen Energie-Agentur (Dena) koordinierten Intitiative Erdgasmobilität lediglich bei etwa 0,35 Prozent. Neben den niedrigen Preisen für Diesel und Benzin habe die Ungewissheit über die geplante Verlängerung der Energiesteuerermäßigung in den vergangenen zwei Jahren zu einem Rückgang des Erdgasauto-Absatzes und der Erdgas-Tankstellen geführt, heißt es dort. Das angestrebte Ziel der Bundesregierung sei jedoch, den Erdgas- und Biomethananteil bis 2020 auf vier Prozent zu steigern. Die EU-Richtlinie über den Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe verlange darüber hinaus den Aufbau einer Mindestinfrastruktur für CNG und LNG bis 2020 bzw. 2025 in allen Mitgliedstaaten der EU.
Auch der Importeursverband VDIK begrüßt die Entscheidung, bedauert gleichzeitig aber, dass die Fristverlängerung nicht ebenso für Flüssiggas gilt. LPG habe im Vergleich zu Benzin- und Diesel-Motoren ebenfalls deutlich niedrigere Emissionen und könne somit die Klimaziele der Bundesregierung unterstützen und einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität leisten, teilte ein Sprecher mit.