Tipps für das Fahren mit Anhänger
Mit einem Anhänger fahren ist einfach, mit ihm rangieren schon nicht mehr so leicht. Hier gibt es wertvolle Tipps für das Fahren mit Hänger.
Ob kleiner Anhänger, Bootstrailer oder Wohnwagen: Bei der Kombination Fahrzeug und Anhänger müssen neben den gesetzlichen Vorschriften einige weitere Aspekte beachtet werden. Dazu gehört vor allem die Frage, welchen Führerschein der Staat vorschreibt und welche maximale Anhängelast für das jeweilige Fahrzeug gilt? Gleichzeitig darf die Verkehrssicherheit nicht vernachlässigt werden. Mit einer fachgerechten Ladesicherung verringert sich zum Beispiel die Unfallgefahr.
Bei kleinen Anhängern reicht im Regelfall ein Führerschein der Klasse B aus. Entscheidend sind die zulässige Gesamtmasse des Anhängers sowie des Gespanns. Besitzer eines Führerscheins der Klasse B dürfen mit ihrem Auto einen Anhänger mit einer Gesamtmasse von 750 Kilogramm ziehen. Der Anhänger darf auch einen höheren Wert aufweisen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Gespanns bei maximal 3500 Kilogramm liegt.
Einen größeren Spielraum ermöglicht der Führerschein der Klasse B96. Die zulässige Gesamtmasse des Gespanns beträgt hier 4250 Kilogramm. Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse BE darf die Gesamtmasse des Zugfahrzeugs und des Anhängers bei jeweils 3500 Kilogramm liegen: Hier betrachtet der Gesetzgeber beide Komponenten des Gespanns gesondert. Entscheidend ist zudem, bis zu welcher Anhängerlast das Fahrzeug zugelassen ist – also das Gesamtgewicht des Anhängers einschließlich Ladung.
Der Führerschein spielt bei diesem Aspekt keine Rolle – entscheidend sind ausschließlich die individuellen Fahrzeugdaten. Diese trägt die Kfz-Behörde in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 in den Zeilen O.1 und O.2 ein. Im Fahrzeugschein befinden sich die Werte auf Seite 3 in den Zeilen 28 und 29.
Diese Daten geben die maximale Anhängelast für ungebremste und gebremste Anhänger an. Es gilt folgender Grundsatz: Die gezogene Anhängelast darf bei Pkw die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten und darf höchstens 3500 Kilogramm betragen. Bei Geländefahrzeugen darf die Anhängelast beim Anderthalbfachen der Gesamtmasse des Zugfahrzeugs liegen.
Beim Beladen müssen unbedingt die zulässige Anhängelast sowie die Stützlast beachtet werden. Darüber hinaus empfiehlt sich eine sichere Positionierung der Ladung. Schwere Gegenstände sollten sich über der Achse des Anhängers befinden. Anderes Transportgut sollten Fahrer gleichmäßig über den Anhänger verteilen. Bestenfalls stützen sich mehrere Gegenstände gegenseitig und verhindern dadurch ein Verrutschen. Eine falsche Beladung kann das Fahrverhalten einschließlich Bremsweg negativ beeinflussen. Zudem drohen bei einer Überladung Bußgelder und Punkte im Flensburger Verkehrssünderregister.
Grundsätzlich fordert der Gesetzgeber, dass sich die Ladung während der Fahrt nicht bewegen oder herunterfallen darf. Fahrer müssen dies mit einer maßgeschneiderten Ladesicherung gewährleisten. Dabei hängen die konkreten Sicherungsmaßnahmen von der Art des Transportguts ab. Wertvolle Dienste leisten Spanngurte, mit denen sich Gegenstände fixieren lassen. Bei schweren Lasten empfehlen sich Metallgurte, die eine höhere Stabilität aufweisen. Wer loses Gut transportiert, sollte ein Spannnetz nutzen. Diese Netze eignen sich unter anderem bei Gartenabfällen und Sand.
Bis zu einem bestimmten Maß darf Transportgut über den Anhänger herausragen. Wichtig ist erstens, dass das Kennzeichen und die Lichter weiterhin sichtbar sind. Außerdem sollten Fahrer das Beförderungsgut mit einer hellroten Fahne, einem Warnschild oder einem Warnzylinder kennzeichnen.
Innerhalb von geschlossenen Ortschaften gilt die gewöhnliche Höchstgeschwindigkeit. Außerhalb von Ortschaften dürfen Fahrzeuge mit Anhänger maximal 80 km/h fahren. Eine Ausnahme ist möglich, wenn Fahrer für ihren Anhänger eine Tempo-100-Plakette beantragen. Das Zugfahrzeug muss dann über ein Anti-Blockier-Bremssystem verfügen, und der Anhänger für eine Geschwindigkeit von 100 km/h ausgelegt sein. Zudem dürfen die Anhängerreifen höchstens sechs Jahre alt sein und müssen für eine Geschwindigkeit von 120 Kilometer pro Stunde zugelassen sein.