Tipps: Was man beim privaten Autoverkauf beachten sollte
Der Gebrauchtwagenmarkt erlebt zu Corona-Zeiten eine Hochphase. Doch beim privaten Verkauf lauert auch so manche Gefahr. Hier gibt es wertvolle Tipps zu dem Thema.
Corona zum Trotz: Über sieben Millionen Gebrauchtwagen wechselten im vergangenen Jahr den Besitzer. Gerade bei Privatverkäufen hoffen viele auf ein Schnäppchen. Damit nichts schief geht, empfiehlt sich ein Musterkaufvertrag. Der lässt sich auf den Internetseiten der meisten Versicherer herunterladen. Wichtig ist, Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe festzuhalten und die Kfz-Versicherungsfrage zu klären, betont die HUK-Coburg. Besteht der Vertrag fort oder wird er gekündigt?
Übernimmt der Käufer die Kfz-Versicherung, müssen sich die Vertragspartner über die Beitragszahlung im laufenden Versicherungsjahr einigen. Außerdem enthält das Muster zwei Mitteilungen, eine für die Kfz-Versicherung und eine für die Zulassungsstelle (Veräußerungsanzeige). Beide Formulare müssen von Käufer und Verkäufer gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben werden. Das Verschicken übernimmt der Verkäufer.
Bevor der Käufer sich nach dem Erwerb in das Auto setzt und wegfährt, muss er den Kfz-Versicherungsschutz prüfen. Ein eindeutiger Beweis ist die Versicherungspolice mit dem dazugehörigen Abbuchungs- oder Einzahlungsbeleg als Nachweis, dass der Beitrag gezahlt ist. Und selbstverständlich müssen die Kennzeichen gültige amtliche Stempel tragen.
Anschließend muss der neue Gebrauchtwagen schnellstmöglich umgemeldet werden. Dazu braucht der Käufer einen siebenstelligen Code, die sogenannte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Die Nummer kann telefonisch beim Versicherer erfragt werden, oder man lässt sie sich per Mail zuschicken. Bevor aber der Kfz-Versicherer die eVB-Nummer verschickt, will er noch Details zum Auto wissen. Es ist also gut, den Fahrzeugschein zur Hand zu haben. Der Zulassungsstelle genügt als Versicherungsnachweis für die Ummeldung der siebenstellige Code.
Auch schon vor dem endgültigen Verkauf spielt der Versicherungsschutz eine Rolle. Schließlich will der potentielle Käufer das Auto ausprobieren. Doch wer einem Fremden einfach den Autoschlüssel in die Hand drückt und gute Fahrt wünscht, spielt mit seinem Versicherungsschutz in der Teilkasko-Versicherung. Diebstahl setzt, wie die HUK-Coburg erläutert, immer einen Gewahrsamsbruch voraus. Das heißt, der Käufer nimmt dem Eigentümer das Auto gegen seinen Willen ab. Verschwindet er während der Probefahrt einfach auf Nimmerwiedersehen, ist das nach Auffassung des Gesetzgebers kein Diebstahl. Der Eigentümer hat den Schlüssel ja freiwillig hergegeben.
Um vorzubeugen, lässt sich ein Verkäufer vor der Probefahrt am besten immer Ausweis und Führerschein des Interessenten zeigen. Verkäufer, die in der Corona-Zeit nicht während der Probefahrt im Auto sitzen wollen oder können, sollten mindestens den Führerschein des potentiellen Käufers behalten.
Ob ein Gewahrsamsbruch bei der Probefahrt vorliegt, hängt nicht zuletzt auch vom Verhandlungsort ab. Verhandlungen und Schlüsselübergabe sollten deshalb immer in der Wohnung stattfinden, rät die HUK-Coburg.