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Wie verhält man sich richtig nach einem Verkehrsunfall?

Nach einem Unfall heißt es: Kühlen Kopf bewahren. Damit man sich nach solch einem aufwühlenden Ereignis richtig verhält, ist es sinnvoll, sich vorher schlau zu machen. Ein Ratgeber.

 ©dpp-AR

Ein Unfall im Straßenverkehr kann jeden treffen. Allein in Deutschland registrierte die Polizei im Jahr 2022 rund 2,4 Millionen Verkehrsunfälle. Das bedeutet umgerechnet etwa alle zwölf Sekunden eine Kollision. Zum Glück werden bei den meisten Crashs keine Menschen verletzt – 2022 blieb es 2,1 Millionen Mal bei Sachschäden. Doch selbst bei einem Blechschaden ist die Aufregung nach einem Unfall meist groß. Umso wertvoller ist das Wissen um richtiges Verhalten. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH gibt wichtige Tipps.

1. Absichern: Die Sicherheit der am Unfall Beteiligten sowie aller anderen Verkehrsteilnehmer hat oberste Priorität. Deshalb ist die Unfallstelle mit Warnblinker und Warndreieck abzusichern. Alle Menschen sollten eine möglichst griffbereit im Wagen verstaute Warnweste anlegen und sich zum Beispiel an Autobahnen am besten hinter die Leitplanke begeben. Die Position des Warndreiecks wird je nach Art der Straße gewählt: Innerorts genügen 50 Meter Abstand zum Unfall, auf Landstraßen sollten es wenigstens 100 Meter sein, auf Autobahnen mindestens 200 Meter. Die Distanz lässt sich auf Autobahnen gut an den seitlichen Signalpfosten abmessen, zwischen denen jeweils 50 Meter liegen. Die Wirkung der Warnblinkanlage kann bei Dunkelheit durch eine gelbe Blink- oder Rundumleuchte auf dem Dach des Unfallfahrzeugs verstärkt werden.

2. Erste Hilfe leisten: Gibt es Verletzte, wird ihnen mit den Mitteln des Kraftfahrzeugverbandkastens und mit den im Erste-Hilfe-Kurs gelernten Maßnahmen Hilfe geleistet. Bei schwereren Unfallfolgen ist diese Erste Hilfe besonders wichtig, bis Rettungsdienst und Feuerwehr eintreffen. Deshalb sollte man seine Kenntnisse gerade als Autofahrer regelmäßig auffrischen. Seit 2016 ist für alle Führerscheine derselbe Erste-Hilfe-Kurs vorgeschrieben. Als Umfang schreibt die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV §19) neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten vor – die meisten Anbieter packen dieses Programm in einen einzigen Unterrichtstag.

3. Notruf 112: Vor allem bei verletzten Menschen muss so schnell wie möglich der Rettungsdienst gerufen werden. Wenn Personen eingeklemmt sind, ein Brand entsteht oder Betriebsstoffe auslaufen, wird zudem die Feuerwehr alarmiert. Die Details können Laien oft nicht umfassend einschätzen. Hier ist die gemeinsame Notrufnummer 112 der beiden Hilfsorganisationen in Deutschland von Vorteil: Die Leitstelle führt den Anrufenden durch alle wichtigen Fragen und alarmiert die passenden Kräfte. Der Notruf wird auch auf dem Mobiltelefon ohne Vorwahl eingegeben – über die jeweilige Funkzelle kann der Standort der richtigen Leitstelle zugeordnet werden. Dennoch ist es ungemein wichtig, den Unfallort so genau wie möglich anzugeben.

4. Polizei informieren: Ob die Polizei zum Unfall gerufen wird, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Neben schweren Unfällen mit verletzten Personen (siehe 3.) sollte die Verkehrspolizei beispielsweise auch in den folgenden Fällen gerufen werden:

Bei Verdacht auf Alkoholeinfluss bei einem beteiligten Fahrer
Bei Verdacht auf überhöhte Geschwindigkeit
Sind im Ausland zugelassene Fahrzeuge verwickelt?
Ist der Hergang des Crashs strittig oder komplex?
Kann sich der Unfallgegner nicht ausweisen?

Im Umkehrschluss heißt das: Nur bei Unfällen mit geringem Sachschaden und klarem Hergang kann auf den Anruf bei der Polizei verzichtet werden. Auch bei Verkehrsunfällen wird die Polizei über den Notruf 110 informiert. Bei kleineren Unfällen ohne Verletzte und ohne Verkehrsbehinderungen kann man die zuständige Polizeidienststelle aber auch über deren örtliche Festnetznummer erreichen, um den Notruf für wirkliche Notfälle freizuhalten.

5. Daten aufnehmen und Unfallstelle dokumentieren: Für die spätere Abwicklung ist die Erfassung der Daten von Unfallbeteiligten und Zeugen wichtig. Zudem sollte die Unfallstelle dokumentiert werden. Das erfolgt am besten durch Übersichts- und Detailfotos – beim Fotografieren stets auf die eigene Sicherheit achten! Sehr hilfreich können Checklisten und Vordrucke für einen Unfallbericht samt Unfallskizze sein. Solche Dokumente bieten beispielsweise Automobilclubs zum Download im Internet an.

6. Versicherung informieren: Bei eindeutigem Verschulden eines Fahrers werden die Unfallkosten von dessen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in der Regel vollständig getragen. Schadenersatzansprüche werden deshalb direkt bei dieser Versicherung geltend gemacht. Wenn ein Mitverschulden des anderen Fahrers vorliegt, wird nur ein Teil des Schadens erstattet.

7. Höhe des Schadens feststellen lassen: Eine transparente und unparteiische Beurteilung der Schadenshöhe vor der Erteilung eines Reparaturauftrags nehmen zum Beispiel freie Sachverständige vor. Die GTÜ-Partner mit ihrer umfassenden Erfahrung sind hier eine gute Anlaufstelle. Ein Schadengutachten schätzt unter anderem die Höhe der Reparaturkosten und die Wertminderung des Fahrzeugs ein.

8. Reparatur in der Werkstätte der Wahl: Für die Reparatur besteht das Recht auf die Wahl einer eigenen Werkstatt – das kann auch eine freie Werkstatt sein. Dabei ist es möglich, mit der Werkstatt eine direkte Abrechnung mit der Versicherung zu vereinbaren. Vor dieser Sicherungsabtretung sollte eine Kostenübernahmeerklärung der Versicherung eingeholt werden. Einschränkungen gibt es bei der Erstattung, wenn der Unfallschaden den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigt. Liegen die Reparaturkosten mehr als 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, wird eine Reparatur üblicherweise ausgeschlossen.

von Gerhard Mauerer