Gasprüfung mit dem T2: Ein Kleber sticht den anderen
Wer aktuell sein Wohnmobil zur Hauptuntersuchung vorstellt, obwohl die dafür notwendige Gasprüfung nicht erledigt ist, kann mit Glück dennoch die begehrte HU-Plakette erhalten. Wenn der Prüfingenieur sich darauf beruft, dass seit 1.1.2020 diese Voraussetzung vom Bundesverkehrsministerium für zunächst zwei Jahre außer Kraft gesetzt wurde.
Auf diese Chance hatten auch wir unsere ganze Hoffnung gesetzt. Denn unser Redaktionsbulli, ein laubfroschgrüner T2, Baujahr 1977, war in den beiden letzten Jahren nicht mal 500 Kilometer bewegt worden und seit der letzten Gasprüfung waren weder der Herd noch der Kühlschrank mit Gas betrieben worden. Und eine Heizung hat er ohnehin nicht an Bord. Wir hatten also keine Sorge wegen der spätestens am 30. Juni fälligen Tests. Tatsächlich konnte der Prüfer auch nichts finden: AU, Bremsen, Licht, Rost – alles ok.
Als der Prüfer die neuen Plaketten andrücken wollte, fiel ihm auf, dass die aktuelle Gasplakette fehlte. Und da diese auf den Tag genau geprüft wird und letztmals am 6.6.2018 erfolgte, war die Frist abgelaufen - und deshalb gab es keine Plakette des TÜV-Prüfers. Doch unsere geringe Chance, quasi über Nacht eine Gasprüfung für den Zweiflammen-Herd von Cramer und den Absorberkühlschrank von Elektrolux zu erhalten, gestaltete sich schwierig. Glücklicherweise erhielten wir in einem brandneuen GTÜ-Betrieb kurzfristig einen Termin und hörten die gute Nachricht: Alle Leitungen waren dicht, der Herd ließ sich mit dem Feuerzeug anzünden – nur der Absorberkühlschrank wollte partout nicht anspringen. Jetzt gab es drei Chancen:
1. Man findet schnell einen Experten, der den Kühlschrank notfalls ausbaut und repariert oder
2. man klemmt ihn einfach ab und sichert das Ventil mit einer Blindmutter oder
3. man hofft, dass die weitgehend unbekannte Neuregelung den Prüfer gnädig stimmt.
Hintergrund: Die Hauptuntersuchung (HU) gehört zu den regelmäßigen Pflichtterminen eines jeden Wohnmobilisten. Bisher galt: Nur mit aktuell gültiger Prüfbescheinigung der Gasfachleute konnten die amtlich anerkannten Sachverständigen von TÜV, DEKRA und Co. das Auto freistempeln. Doch Anfang 2020 wurden die Regeln überraschend geändert: Am 31. Dezember 2019 ist im Verkehrsblatt, dem offiziellen Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur (BMVI), eine neue HU-Richtlinie erschienen (Verkehrsblatt 2019, Heft 24, Nr. 176, S. 871). Darin wurde diese Mangelbewertung bis zum 1. Januar 2023 vorübergehend aus der Liste gestrichen. Bis 2023 sollen die Anforderungen an die verwendeten Messgeräte und Änderungen der Prüfvorschriften konkretisiert werden. Bis dahin ist eine erfolgreiche Gasprüfung keine Voraussetzung mehr für das Bestehen der HU.
Um die TÜV-Prüfung nicht noch länger zu verzögern, entschlossen wir uns, den Absperrhahn für den Kühlschrank mit einer Blindmutter zu sichern, also dieses Teil still zu legen. Doch ganz offensichtlich gibt es einen Auslegungsstreit: So beschwerte sich bei der Zeitschrift promobil ein Leser, weil ein Prüfer des TÜV Süd die HU-Plakette verweigerte. Andere Prüforganisationen akzeptieren die Änderung des Verkehrsministeriums, wie etwa GTÜ und KÜS. In einschlägigen Foren wird dies deutlich: Sowohl DEKRA als auch der TÜV Nord halten sich an die Vorgaben des BMVI. Anders der TÜV Süd: Er beruft sich auf die Vorgaben zur Zulassung von Fahrzeugen (Richtlinie 2001/56/EG bzw. UN-R122) und die daraus resultierende Pflicht, die Verkehrssicherheit der Heizanlage bei der HU zu überprüfen. Daher nimmt der TÜV Süd ohne gültige Gasprüfung keine HU ab.
Einig sind sich die Fachleute allerdings in einem Punkt: Die regelmäßige Prüfung der Gastechnik in solchen Freizeitfahrzeugen (Wohnmobilen) ist und bleibt sicherheitsrelevant. Manche Campingplatzbesitzer verweigern sogar die Zufahrt, wenn die Gasplakette fehlt.
Laut Informationen des Caravaning Industrie Verbands Deutschland (CIVD) bleibt die Flüssiggasanlage der Heizung eines Freizeitfahrzeuges, die im Rahmen der HU untersucht wird, von der Neuregelung unberührt. Unzulässige, beschädigte oder mangelhaft befestigte Teile gelten weiterhin als erheblicher Mangel und führen auch künftig zur Verweigerung der Erteilung einer HU-Plakette, wie das Bundesverkehrsministerium bestätigt habe.
Also hatten wir keine Chance beim hier zuständigen TÜV Süd. Hilfe kam von unserem Freund Markus Schumacher (IG Bulli-Rhein-Ruhr). Aus seinem reichhaltigen Erfahrungsschatz gab er wertvolle Tipps: Nach längerer Standzeit – oder wenn noch Prüfluft im System ist – kann der Kühlschrank „zicken“, weil die Gasdüsen verstopft sind. Da genügen schon kleinste Partikel, die entweder mit dem Gas ins System transportiert wurden oder als Korrosionsfolge losgerüttelt wurden. Außerdem schickte er uns einen Link zu einer Webseite, auf der viel über die Reinigung der Düsen usw. gut bebildert erklärt wird.
Also versuchten wir unser Glück bei der Ludwigsburger Gasgroßhandlung Lotter KG. Dort gibt es eine sehr kundenfreundliche Abteilung, die jeden Tag solche Probleme löst. Unser Spezialist brauchte nur eine Stunde, die schwergängigen Regler am Kühlschrank zu lockern, die Düsen auszublasen und die Brenner am Herd samt Piezo-Fühler wieder auf Vordermann zu bringen. Danach funktionierten alle Systeme und die Gasprüfung wurde erfolgreich absolviert.
Und weil wir schon mal das große Frühjahrs-Fitness-Programm hatten, ging es abschließend zur Niederlassung Stuttgart von Mr. Wash.
Der überfällige Ölwechsel mit 3,5 Liter Shell W 10-40 kostete samt neuem Filter rund 34 Euro und war komplett in sieben Minuten erledigt (allerdings mit einer halbstündigen Wartezeit in einer der drei Schlangen vor der Station…).