Fröhliche Hexenjagd auf einer T2-Pritsche
In Köln und anderen Rheinstädten war am 28.2. Weiberfasnet. Am süddeutschen Oberrhein läuteten die Narren mit ihrem "Schmotzigen Dunnstig" (Donnerstag) die schwäbisch-alemannische Fasnet ein. In Offenburg spielte dabei ein knallroter T2-Bulli eine wahrhaft tragende Rolle...
Auf diesem Transporter wird bei Umzügen der Hexenkäfig transportiert, er wird auch "Rattenfalle" genannt. Und deshalb steht beziehungsweise rollt er im Mittelpunkt des närrischen Treibens, die Redaktion von VW-Bulli.de wünscht allen eine "glückselige Fasnet", denn schon nächste Woche, am Aschermittwoch ist alles vorbei.
Viele Offenburger, aber auch andere Fastnachter im Verbreitungsgebiet der Vereinigung Schwäbisch-Alemannischer Narrenzünfte (VSAN), kennen das markante Transportfahrzeug des Hexenkäfigs der Offenburger Hexenzunft, die "Rattenfalle". Seit 1978 erstrahlt der Volkswagen T2 Transporter in markantem Hexenrot mit weißen Tupfern. Der Vier-Zylinder-Boxer mit seinem 50 PS hat sich im Laufe der Jahre als ideales Umzugsauto bewährt, dank seiner fein für den Stadtverkehr abgestuften Getriebeübersetzung. Gleichwohl werden Kupplung und Bremsen heftig gefordert und nach jedem Stillstand muss das wackelnde und schwankende Auto wieder vorsichtig und möglichst ruckfrei angefahren werden.
Vor einigen Jahren fuhren Andreas Bahr und Simona Kramer, selbst aktive Hexen in der Offenburger Zunft, die legendäre Oldtimer-Rallye Paul Pietsch mit, allerdings ohne den hölzernen Käfig. 1250 Euro Startgeld, aufgetrieben von Sponsoren, kostete damals der Spaß - und Zeitzeugen berichten, dass diese anstrengende Rallye nicht nur den Piloten, sondern auch dem seltenen Auto gutgetan habe.
Dass selbst im närrischen Karneval gewisse Vorschriften eingehalten werden müssen, zeigt sich auf der Webseite des Bundes Deutscher Karnevalvereine. Dort zeigt sich die Justitia mit Narrenkappe und erklärt einige Bedingungen für die Teilnahme von Fahrzeugen an den Umzügen.
"Zum Beispiel hat der Veranstalter den Umzugsteilnehmern mit Wagen Auflagen im Hinblick auf deren allgemeine straßenverkehrsrechtliche Sicherheit zu erteilen. Anhänger sollten insbesondere über eine ausreichende Sicherung durch entsprechend hohe Geländer sowie über besonders verankerte Sitzplätze verfügen. Dass dem Fahrer eines Kraftfahrzeugs jeglicher Alkoholgenuss untersagt sein muss, sollte eine Selbstverständlichkeit in jeder Zugordnung sein. In diesem Zusammenhang sind die hierzu ergangenen behördlichen Verordnungen zu beachten."
Video auf YouTube
Für die Freunde der Fasnet haben wir hier ein schönes Video auf YouTube. Dort sieht man den Hexenbulli voll in Aktion.