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Run auf alte Lappen

Der EU-Führerschein als „Scheckkarte“ für die Lizenz zum Fahren soll aufgewertet werden. Nach Plänen der EU, die gegenwärtig auch in Deutschland umgesetzt werden, sollen alle älteren Führerscheine schrittweise ungültig werden. Ein Umtausch wird also irgendwann zwangsweise notwendig. Das führt zu vielen Fragen.

Führerschein in diversen Ausführungen ©eba

Seit Anfang 2013 sollen in der EU die damals eingeführten neuen Führerscheine nur noch 15 Jahre gelten. Eine weitere Forderung der EU zielt darauf hin, dass für alle anderen Führerscheine – vom grauen Lappen bis zum rosa Fahrerlaubnisausweis, ein kürzeres Verfalldatum festgelegt wird. Vor der Sommerpause wollte der Bundesrat die neuen Verfalldaten beschließen, - doch wegen einer zu langen Tagesordnung wurde diese Entscheidung auf den Herbst vertagt.

Hintergrund:  Die Dokumente sollen möglichst aktuelle Fotos enthalten.  Und die Daten sollen in ein EU-weites Führerscheinregister einfließen, um den sogenannten „Führerscheintourismus“ zu unterbinden.  Als Grundlage für einen internationalen Führerschein ist der aktuelle Scheckkarten-Führerschein schon heute Bedingung.

Tröstlich: Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind nicht vorgesehen. Allerdings, so ist der Bundesratsdrucksache zu entnehmen, soll es Auflagen für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen – auch Herz- und Gefäßkrankheiten – geben, die künftig anders dokumentiert werden sollen. Darüber gibt es unterschiedliche Auffassungen bei den Länderverkehrsministern. Aus diesen und verschiedenen anderen Gründen, haben viele Menschen wenig  Interesse daran, Ihren alten Führerschein früher als notwendig umzutauschen. Anderseits wollen die Behörden keinen Umtausch-Stau bewältigen müssen, weshalb man auf Entzerrung und unterschiedliche Fristen setzt. Betroffen sind ohnehin nur Führerscheine, dievor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Und: Das „Verfallsdatum“ gilt nur für das Stückchen Papier oder Plastik, also für den Führerschein. Die Fahrerlaubnis selbst verfällt natürlich nicht.

kaum mehr lesbar, aber immer noch gültig... ©eba

Bei allen vor dem 1.1.1999 ausgestellten Dokumenten wird das Geburtsjahr des Inhabers als Stichtag gewertet.

Geburtsjahr vor 1953: Umtausch bis 19.01.2033
1953 bis 1958: Umtausch bis 19.02. 2021
1959 bis 1964: Umtausch bis 19.01.2022
1965 bis 1970: Umtausch bis 19.01.2023
1971 oder später: Umtausch bis 19.01.2024

Bei Führerscheinen, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, gilt das Ausstellungsjahr.

1999 bis 2000: Umtausch bis 19.01.2025
2001 bis 2002: Umtausch bis 19.01.2026
2003 bis 2004: Umtausch bis 19.01.2027
2005 bis 2006: Umtausch bis 19.01.2028
2007 bis 2008: Umtausch bis 19.02.2029
2009: Umtausch bis 19.01.2030
2010: Umtausch bis 19.02.2031
2011: Umtausch bis 19.01.2032
2012 bis 18.01.2013: Umtausch bis 19.01.2033

Passend zum Thema: Das aktuelle Gewinnspiel (s.u.) ©Nostalgic Art

Diese Daten geben wir mit Vorbehalt weiter, weil sie nur empfohlen, aber noch nicht beschlossen worden sind. Andererseits bleiben in allen Fällen noch viele Jahre Zeit und es gibt keinen Anlass zu Panik oder Hektik.

Noch ein juristisches Schmankerl. Personen mit Geburtsjahrgang 1952 und früher sind von diesen Umtauschplänen nicht betroffen. Damit soll ihnen erspart werden, ihren Führerscheim tauschen zu müssen. Doch ist natürlich nicht sicher, ob sie nach dem Stichtag 19.1.2033 von ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch machen wollen – und dann einen weiterhin gültigen, neuen Führerschein beantragen müssen. Der Autor, Jahrgang 1940 wäre 2033 beispielsweise 93 Jahre alt. Er weiß heute natürlich noch nicht, ob er diesen wichtigen Tag so gesund erlebt, dass er dann auch noch ein Auto, welches auch immer, nutzen mag, kann oder darf. Bis dahin macht er sich mal keine Sorgen…

Außerdem haben wir noch ein Gewinnspiel zum Thema alte Führerscheine.

von Ernst Bauer